Bundesanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung für Beate Zschäpe.

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Die Gesamtstrafe könne nur eine lebenslange Freiheitsstrafe sein, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer heute zum Abschluss des mehrtägigen Anklage-Plädoyers vor dem Münchener Oberlandesgericht. Zudem forderte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Für den mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben hat die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen gefordert.

Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen vorgeworfen

Auch wenn Zschäpe kein einziges Mal selbst geschossen habe, wirft die Anklage ihr Mittäterschaft an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen. Insgesamt forderte Diemer für 14 dieser Verbrechen jeweils lebenslänglich. Zschäpe soll alle Taten gewollt und maßgeblich unterstützt haben.

Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit vor „eiskalt kalkulierendem Menschen“ gefordert

Die Sicherungsverwahrung soll helfen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten. Diemer sagte, Zschäpe sei ein „eiskalt kalkulierender Mensch“, für den Menschenleben keine Rolle spielten. Menschenleben seien ihr gleichgültig gewesen, wenn es um ihre eigenen wirtschaftlichen oder…

Quelle und weiterlesen: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bundesanwaltschaft-fordert-lebenslange-haft-fuer-zschaepe

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