Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Totschlags nach Abiturfeier im Kurpark von Bad Oeynhausen.

BGH-Beschluss vom 10. März 2026 – 4 StR 521/25.

Das Landgericht Bielefeld hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags und weiterer Straftaten zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen trat der Angeklagte dem vor ihm zurückgewichenen und zu Boden gestürzten Geschädigten mehrfach mit erheblicher Wucht auf den Kopf und den Körper, wobei er dessen Tod in Kauf nahm. Der Geschädigte verstarb wenig später. Die Strafkammer hat die Tat lediglich als versuchtes Tötungsdelikt gewertet. Denn sie vermochte nicht auszuschließen, dass der Geschädigte allein an den Folgen seines vorausgegangenen Sturzes verstarb. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte aber noch keinen Tötungsentschluss gefasst.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihm erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts mit Ausnahme einer geringfügigen Änderung des Schuldspruchs keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig. 

Vorinstanz:

Landgericht Bielefeld – Urteil vom 9. Mai 2025 – 04 Ks 446 Js 272/24 – 21/24

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 10. April 2026

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