Bundesgerichtshof erschwere Aufklärung.

Zu dem  vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnten Antrag des 4. Untersuchungsausschusses „Cum/Ex“, die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zu durchsuchen, erklärte heute  Andreas Schwarz (SPD), Sprecher des „Cum/Ex“ Untersuchungsausschusses im Bundestag: „Das ist sehr bedauerlich, weil damit die parlamentarische Aufklärung erschwert wird.“

Schwarz weiter:

„Die Entscheidung der Ermittlungsrichterin beim BGH, den Antrag des Untersuchungsausschusses auf Durchsuchung bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer abzulehnen, nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis. Damit ist eine Chance vertan, der Öffentlichkeit einen genaueren Einblick in die Verbreitung und Verschleierung der Cum/Ex-Geschäfte zu verschaffen. Dies gehört zum Kern des Untersuchungsauftrags, weil das planmäßige Vorgehen dieser Akteure auch den Umgang der staatlichen Stellen mit den Geschehnissen stark beeinflusste

Bei diesen Finanztransaktionen handelte es sich um organisierte gemeinsame Steuerhinterziehung durch Banken, Wirtschaftskanzleien und Investoren. Sie ließen sich die vermeintliche Rechtmäßigkeit ihres Geschäftsmodells von Wissenschaftlern und Steuerberatern bestätigen, umgingen interne Kontrollsysteme der Banken und verschleierten ihr kriminelles Verhalten durch aufwändige Handelstransaktionen vor dem Fiskus.

Die Sichtung einschlägiger Unterlagen bei der Kanzlei Freshfields, die eine hohe Zahl von Finanzmarktakteuren in diesem Bereich beraten hatte, hätte bei der öffentlichen Aufklärung dieser dubiosen Geschäftspraktiken sehr geholfen.

Insofern ist es jetzt Aufgabe der Finanzbehörden, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte, die Verantwortlichen für die geschäftsmäßigen Steuerhinterziehungspraktiken zur Rechenschaft zu ziehen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der Rechts- und Steuerberater bei diesen kriminellen Machenschaften legen.

Die Ermittlungsrichterin beim BGH begründet die Ablehnung mit dem Argument, es fehle für die Durchsuchung ein öffentliches Interesse. Das ist angesichts von Steuerhinterziehungen in Milliardenhöhe nur schwer nachvollziehbar.

Leider hat sich der BGH für die Entscheidung über den Antrag des Untersuchungsausschusses vom 24.11.2016 so viel Zeit gelassen, dass nun die Einlegung einer Beschwerde gegen diesen Beschluss angesichts des Endes der Beweisaufnahme in der nächsten Woche nicht mehr in Betracht kommt.“

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