Bundesinnenminister Horst Seehofer verbietet PKK-Verlag.

Bundesinnenminister Seehofer hat heute die Vereinigungen „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ verboten.

Das Verbot gegen die beiden Vereinigungen stütze sich auf § 3 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 17, 18 S. 1 des Vereinsgesetzes. Es wurde seit den frühen Morgenstunden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollzogen.

Die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH wurden danach als Teilorganisationen der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst.

Das Verbot reihe sich in die regelmäßigen staatlichen Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der als Terrororganisation vom Bundesgerichtshof eingestuften PKK ein. „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dient. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kommen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag würden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit würden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt.

Die PKK sei in Deutschland mit ca. 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Sie nutze Deutschland als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung.

Dagegen werd durch die deutschen Sicherheitsbehörden immer wieder mit großem personellem und sachlichem Aufwand vorgegangen. Seit 2004 haben die Strafverfolgungsbehörden der Länder in einer sehr hohen vierstelligen Zahl strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet.

Der Generalbundesanwalt (GBA) habe bislang 180 Ermittlungsverfahren mit diesem Bezug geführt. Seit 1992 sind auf Anklage des GBA durch die Oberlandesgerichte gegen Funktionsträger der PKK in Deutschland über 70 Urteile ergangen, mit denen mehr als 90 Angeklagte verurteilt wurden.

Darüber hinaus haben die Verbotsbehörden des Bundes und der Länder seit 1993 die PKK selbst und weitere 52 ihr zuzurechnende Organisationen verboten. Das BMI hat zuletzt 2008 den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt.

Verbot von kurdischem Verlag sei Zensur.

Massive Kritik an Seehofers Maßnahme kam von den Linken. Ihre innenpolitische Sprecherin im Bundestag , Ulla Jelpke, warf Seehofer Zensur vor.

„Seehofer wandelt auf den Spuren des türkischen Despoten Erdogan. Das Verbot des kurdischen Mezopotamien-Verlags in Neuss gleicht dem Vorgehen türkischer Behörden, die mit ähnlichen Begründungen kurdische Zeitungen, Verlage und Sprachschulen zum Schweigen bringen“, so Jelpke.

„Das Verbot ist ein Akt staatlicher Zensur. Während die Bundesregierung mit Waffenlieferungen an die Türkei den Krieg gegen die Kurden anheizt, versucht sie zugleich authentische Informationen über den kurdischen Befreiungskampf zu unterdrücken. Dass jetzt tonnenweise Sprachbücher, kurdischsprachige Kinderbücher und Bücher zur kurdischen Geschichte beschlagnahmt wurden, ist auch ein Schlag gegen das Recht von einer Million in Deutschland lebenden kurdischstämmigen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Sprache, Kultur und Geschichte zu pflegen. Das ist vollkommen inakzeptabel. Das anachronistische PKK-Verbot muss nach 25 Jahren endlich aufgehoben werden“, ergänzte Jelpke.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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