Niedersächsischer Änderungsantrag dringt vollständig durch. | ||
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach Gesichtsverhüllungen vor Gericht ausdrücklich verboten werden sollen. Justizministerin Barbara Havliza hatte den Gesetzesvorstoß aus Bayern und Nordrhein-Westfalen in der Zielsetzung befürwortet, allerdings – wie durch Pressemitteilung vom 21.09.2018 mitgeteilt – Änderungen gefordert. Diesen Änderungsbegehren hat der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss umfassend entsprochen.
Justizministerin Barbara Havliza: „Das ist ein guter Gesetzesentwurf. Der freie Blick in das Gesicht eines Prozessbeteiligten ist für die Würdigung und Rechtsfindung von entscheidender Bedeutung.“ Die Justizministerin weiter: „Ich begrüße sehr, dass durch die Übernahme der niedersächsischen Änderungsvorschläge verdeckte Ermittler – und damit zugleich verdeckte Ermittlungen insgesamt – geschützt sind und den Vorsitzenden der Gerichte eine angemessene Entscheidungsfreiheit für Ausnahmefälle möglich bleibt.“ Ausnahmen vom Verbot der Gesichtsverhüllung:
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Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin