Bundesrat für höhere Hürden für die Strafverteidigung durch juristische Laien.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Juni 2024 auf Initiative Bayerns beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen.

Aktuelle Rechtslage.

Grundsätzlich ist die Strafverteidigung in Deutschland Rechtsanwälten und Rechtslehrern an deutschen Hochschulen vorbehalten. Es dürfen jedoch auch Laien als Verteidiger ausgewählt werden, wenn das Gericht es erlaubt. Dies geschieht in der Regel nur, wenn eine ordnungsgemäße Verteidigung als gesichert erscheint.

Der Bundesrat sieht hierbei die Gefahr, dass aus Unkenntnis Personen als Verteidiger zugelassen werden, die Anhänger einer extremistischen oder staatsfeindlichen Weltanschauung seien. Diesen ginge es weniger um die Verteidigung des Angeklagten als darum, die Bühne der öffentlichen Verhandlung als Plattform für öffentliche Propaganda zu nutzen. Zwar könne deren Zulassung zur Verteidigung durch das Gericht zurückgenommen werden – dies führe häufig jedoch zu einer weiteren Eskalation in der Verhandlung, heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Laienverteidigung nur noch in drei Fällen möglich

Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf höhere Hürden für die Zulassung zur Verteidigung vor. Die Genehmigung soll demnach zukünftig nur in drei Fällen erteilt werden, bei:

  • volljährigen Angehörigen des Beschuldigten
  • Vertretern von Berufsverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen oder ähnlichen Zusammenschlüssen oder
  • Volljuristen, die nicht als Rechtsanwälte arbeiten und die Verteidigung unentgeltlich übernehmen.

Eine Beschränkung der Rechte des Beschuldigten sei – so die Gesetzesbegründung – damit nicht verbunden, da die Qualität der Strafverteidigung auf diese Weise verbessert werde.

Wie es weitergeht

Nun muss der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheiden. Zuvor hat die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.06.2024

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