Die Bundesregierung arbeitet daran, die Altersversorgung in Deutschland insgesamt zukunftsfest zu machen. Dafür treibt die Bundesregierung Reformen in allen drei Säulen voran – für die gesetzliche, betriebliche und die private Altersvorsorge.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Die Bundesregierung stärkt damit die dritte Säule – die freiwillige private Altersvorsorge.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: „Unser Ziel ist, dass wir mit unseren Reformen alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – zukunftsfest machen.
Wir wollen neben einer stabilen gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge für alle: für alle Generationen und für alle Einkommen. Das heißt: Wir wollen eine private Altersvorsorge vor allem auch für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die bisher kaum vorsorgen konnten. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Es verringert die Gefahr der Altersarmut, wenn alle besser fürs Alter versorgen können. Deshalb machen wir mit unserer Reform die private Altersvorsorge einfacher, attraktiver und unbürokratischer.
Mit der Frühstart-Rente geben wir jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die Altersvorsorge. Wir unterstützen Familien dabei, privat für ihre Kinder vorzusorgen. Und wir stärken die finanzielle Bildung, indem schon Kinder und Jugendliche sich mit Fragen der Vorsorge beschäftigen.“
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge erfolgt eine Ablösung der Riester-Rente. Die neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie bietet auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge. Mit der Frühstart-Rente wird jungen Menschen bereits früh im Leben durch garantierte staatliche Zuschüsse ein Startkapital für die Altersvorsorge mitgegeben.
Im Einzelnen:
- Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingeführt. Dies ermöglicht höhere Renditechancen. Daneben gibt es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital 80 % oder 100 % der gezahlten Beiträge betragen darf.
- Die starre Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst. Für jeden eingezahlten Euro bis 1 200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. Der maximale geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1 800 Euro pro Jahr. Zusätzlich setzt der Entwurf die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025 um, die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1 200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro zu erhöhen.
- Anbieter müssen ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten. Dies ist ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.
- Die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger werden reduziert. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Zudem erhöht sich der Wettbewerb durch neue Produkte, neue Anbieter und Vereinfachungen.
- Es gibt eine flexiblere Auszahlungsphase und mehr Wettbewerb, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufende Auszahlungspläne (Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) ohne Restkapitalverrentung zulässig sind.
- Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern wird beibehalten. Zudem bleibt der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus wird das System grundlegend vereinfacht, unter anderem durch eine beitragsproportionale Ausgestaltung der Zulagen und den Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung.
- Die Frühstart-Rente stärkt die Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von 10 Euro pro Monat. Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen.
- Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, wird es eine kollektive Anlagelösung geben. Ansprüche sind somit nicht abhängig von der elterlichen Entscheidung. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.
Die neue private Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2027 starten. Auszahlungen der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.
