Bundestag beschließt BMG-Haushalt.

Warken: „Der Haushalt federt die Belastungen für GKV und SPV ab und ebnet den Weg zu tiefgreifenden Reformen“.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken setzt 2026 auf eine stärkere gesundheitliche Prävention, Verbesserungen beim Thema Frauengesundheit sowie auf eine größere Resilienz im Gesundheitssystem. Das sieht der Haushaltsbeschluss des Deutschen Bundestags von Donnerstag vor. Die nachhaltige Stabilisierung der Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) hat höchste Priorität.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Trotz angespannter Haushaltslage des Bundes ist es gelungen, einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Sozialbeiträge zu leisten: Für die Pflegeversicherung konnten durch den Haushalt höhere Beiträge abgewendet werden. Auch für die GKV werden die finanziellen Belastungen abgefedert. Das verschafft etwas Luft, bis tiefgreifende Reformen in beiden Systemen für das Jahr 2027 ihre unmittelbare Wirkung entfalten. Die von mir eingesetzten Kommissionen arbeiten mit Hochdruck an entsprechenden Vorschlägen. Das Ziel dabei ist klar: Einnahmen und Ausgaben müssen endlich wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden. Was viel zu lange ohne nachhaltige Gegenmaßnahmen hingenommen wurde, werden wir entschlossen angehen.

Neben der Finanzierbarkeit unseres Sozialversprechens setzt der Haushalt wichtige Weichen für die Stärkung der Resilienz unseres Gesundheitssystems und für mehr Prävention. Zudem ist der Haushalt für alle Frauen in unserem Land ein Signal, dass wir ihre Bedürfnisse und Belastungen in gesundheitlichen Fragen endlich ernst nehmen!“

Der BMG-Haushalt im Detail:

·        Der Gesundheitsetat für das Haushaltsjahr 2026 beläuft sich auf insgesamt 21,8 Milliarden Euro.

·        Enthalten ist ein Darlehen zur kurzfristigen Sicherstellung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro, das im parlamentarischen Verfahren um 1,7 Milliarden Euro aufgestockt wurde.

·        Neben dem Darlehen an die SPV ist ein Darlehen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 2,3 Milliarden Euro enthalten.

·        Für das Sofortprogramm Cybersicherheit im Gesundheitswesen stehen im kommenden Jahr 190 Millionen Euro zur Verfügung.

·        Allgemeine Prävention: 27 Millionen Euro fließen in die Förderung der Gesundheitskompetenz von Kindergesundheit bis zu „Gesund Älterwerden“ sowie in die Suizidprävention. Förderschwerpunkte zur Kindergesundheit sind Projekte zur Ermittlung der Gesundheitssituation, der Verringerung von lebensstilbedingten Risiken und zur Verbesserung eines gesundheitsfördernden Verhaltens.

·        Die Drogen- und Suchtprävention wird mit 18 Millionen Euro unterstützt. Durch frühzeitige Vermeidung von Suchterkrankungen können individuelles Leid vermieden und volkswirtschaftliche Kosten reduziert werden.

·        Für die Stärkung der Resilienz des Gesundheitswesens – wegen der zunehmend angespannten Sicherheitslage durch diverse globale Bedrohungen – stehen 3,3 Millionen Euro bereit. Damit sollen die bestehenden Maßnahmen der Länder und Hilfsorganisationen ergänzt werden. Die Laborkapazitäten des Robert Koch-Instituts (RKI) werden ausgebaut.

  • Für den Förderschwerpunkt Frauengesundheit werden bis 2029 bis zu zwölf Millionen Euro bereitgestellt. Dazu zählen die Versorgungsforschung zu Endometriose und Wechseljahre sowie die Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen. Es sollen echte Verbesserungen für Frauen mit Blick auf geschlechtsspezifische Unterschiede in der Versorgung erreicht werden. Auch eine Datenbasis am RKI soll dazu aufgebaut werden.

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