Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG.

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der AUDI AG.

Die Staatsanwaltschaft München II hat mit Bescheid vom 16.10.2018 gegen die Audi AG wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 800 Millionen Euro verhängt. Die Audi AG hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Das wegen der Diesel-Affäre geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die AUDI AG ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Der Bußgeldbescheid hat keine Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre. Dies gilt für die Verfolgung sowohl von Straftaten als auch von Ordnungswidrigkeiten.   Mit der Geldbuße gegen die AUDI AG wird eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) im Zusammenhang mit der Erteilung von behördlichen Genehmigungen für Diesel-Fahrzeuge, die nicht den regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den Ausstoß von Stickoxiden entsprachen, und dem Vertrieb dieser Fahrzeuge geahndet. Betroffen sind zum einen von der AUDI AG hergestellte V6 und V8 Dieselaggregate, die in Fahrzeugen der Marken AUDI, Volkswagen und Porsche eingebaut waren, und zum anderen AUDI-Fahrzeuge, die mit Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 der Volkswagen AG ausgestattet waren. Die Sachverhalte beziehen sich auf den Zeitraum 2004 bis 2018 und umfassen den europäischen und den US-amerikanischen Markt sowie bestimmte weitere Absatzmärkte, insgesamt ca. 4,992 Millionen Fahrzeuge. Bezüglich eines Teils dieser Fahrzeuge, darunter ca. 470.000 Fahrzeuge mit V6 und V8 Dieselmotoren der AUDI AG, liegen bislang abschließende Beanstandungen durch das Kraftfahrtbundesamt vor.

Aufgrund der festgestellten Aufsichtspflichtverletzung wurde die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus dem Unternehmen heraus ermöglicht.

Die Möglichkeit der Verhängung einer Geldbuße gegen das Unternehmen ergibt sich aus § 30 OWiG.

Die Höhe der Geldbuße setzt sich aus einem Ahndungs- und einem Abschöpfungsteil zusammen.

Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit wurde der gesetzliche Höchstbetrag von fünf Millionen Euro festgesetzt.

Mit den übrigen 795 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der AUDI AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge, ersparte Aufwendungen für die Herstellung zulassungskonformer Fahrzeuge sowie Wettbewerbsvorteile berücksichtigt.

Diesen Vorteilen wurden die von der AUDI AG bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt und auch die in den USA im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre geleisteten erheblichen Straf- und Vergleichszahlungen berücksichtigt.

Von dem Bußgeldbescheid unberührt bleiben zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik, insbesondere auch Ansprüche, die bereits bei Zivilgerichten anhängig sind.

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