VG Köln: Eilantrag auf behördliche Maßnahmen im Rahmen der Ausstellung „Wish for a Baby“ erfolglos.
Die Veranstaltung „Wish for a Baby“ kann am 18. und 19. Oktober 2025 wie geplant in Köln stattfinden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am heutigen Tag entschieden und einen auf behördliches Einschreiten gegen einzelne Aussteller der Veranstaltung gerichteten Eilantrag abgelehnt. Die Stadt Köln setzte die Veranstaltung, die sich als Kinderwunschmesse versteht, am 19. August 2025 […]
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