Keine Einkommensteuer auf Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung.
Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zur Steuerbarkeit von Preisgeldern. Das Sächsische Finanzgericht hat mit heute bekannt gegebenem Urteil vom 26.9.2023 (4 K 156/21) das Preisgeld aus dem Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung (LVZ) für nicht einkommensteuerbar erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der mit 10.000 Euro dotierte Kunstpreis wird seit 1994 an Künstlerinnen und Künstler verliehen, die noch […]
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