CDU/CSU will verdachtsunabhängige Polizeikontrollen – Kritik von den Linken.

Einheitliches Sicherheitsniveau in allen Ländern schaffen?
Innere Sicherheit liege in der gemeinsamen Verantwortung des Bundes und allen Ländern.

Am heutigen Montag beginnen in Dresden die Beratungen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK). Dabei geht es auch um die, wie die CDU/CSU es nennt, sog. Schleierfahndung. Es handelt sich dabei um verdachtsunabhängige Polizeikontrollen, bei der jede Bürgerin und jeder Bürger ohne Verdachtsgründe kontrolliert werden kann. So könnte jeder zumindest seine Personalien vorzeigen müssen, wenn er z.B. einen Rucksack trägt oder sich in einem Park aufhält, in dem Drogen verkauft werden. Die Verdachtsgründe wären beliebig ausdehnbar. Wer „verdächtig“ aussieht, soll ohnehin keine Chance mehr haben.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, hat dazu auch eine Erklärung:

„Die Forderung des bayerischen Staatsministers des Innern Joachim Herrmann, die sogenannte Schleierfahndung endlich auch in den Ländern Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen einzuführen, ist voll und ganz berechtigt. Die Schleierfahndung ist angesichts der in Europa grundsätzlich offenen Grenzen ein unverzichtbares Instrument, um die Einreise von Terroristen, Kriminellen und illegalen Einwanderern in unser Land zu verhindern.

Diese Forderung verdeutlicht erneut, wie unterschiedlich das Sicherheitsniveau in Deutschland ausgeprägt ist. Sei es aus veraltetem ideologischem Denken oder falscher Rücksichtnahme: nach wie vor verfügen nicht alle Polizeien der Länder über die erforderlichen Ermittlungsinstrumente. Dies gilt nicht nur für die Schleierfahndung, sondern auch für die Telekommunikationsüberwachung einschließlich der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Die uniongeführten Länder, allen voran Bayern, sind auch im Bereich der Inneren Sicherheit Motor und Taktgeber zugleich.

Der Bund und alle Länder gemeinsam tragen eine Verantwortung für die Bürger unseres Landes. Die Schwäche eines einzelnen Landes kann sich dabei, wie der Fall des Anschlages von Berlin tragisch gezeigt hat, auf die Sicherheit Deutschlands insgesamt auswirken.“

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Für Überwachungs-Ideenwettbewerbe gibt es in einem Rechtsstaat Grenzen.

„Zuverlässig zu Beginn jeder Innenministerkonferenz beginnt der Überwachungs-Ideenwettbewerb der Innenminister. Die Forderungen können nicht davon ablenken, dass sie nach ihren Fehlern bei der Terrorbekämpfung vom NSU bis zu Anis Amri weder die eigenen Konzepte noch die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente kritisch evaluiert haben. Noch schlimmer aber ist, dass die Unions- und SPD-Innenminister die Spielregeln des demokratischen Rechtsstaats dabei immer weiter beiseiteschieben. Sie sollten sich in Erinnerung rufen, dass nicht Bürgerinnen und Bürger sich für ihr Grundrecht einer staatsfreien Privatsphäre rechtfertigen müssen, sondern der Staat, wenn er diese stören will“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag.

Korte weiter: 

„Die Öffentlichkeit und auch die auf ihrer Konferenz tagenden Innenminister wissen heute, dass nicht mangelnde Befugnisse, sondern Fehler der Sicherheitsbehörden und Inlandsgeheimdienste dazu beigetragen haben, dass der Terror nicht verhindert wurde. Deshalb ist de Maizières Gerede von ‚zwei Zonen unterschiedlicher Sicherheit‘ in Bezug auf verdachtsunabhängige Polizeikontrollen lächerlich und irreführend. Vielmehr müsste von Zonen unterschiedlicher Freiheit und Grundrechte gesprochen werden. DIE LINKE lehnt auch die Forderungen der Innenminister aus Bund und Ländern nach einem Zugriff der Behörden auf die Kommunikation in verschlüsselten Messenger-Diensten klar ab. Weder darf es eine Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co geben, noch dürfen Telekommunikationsanbieter auf digitalem Wege angegriffen werden, um ihre Verschlüsselung auszuhebeln, denn das setzt alle Nutzer unkalkulierbaren Risiken  aus.

Auch die Forderungen nach Einsatz von Software zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum oder nach erweiterten DNA-Analysen in der Forensik lehnen wir aus freiheitlich-demokratischer Überzeugung ab. Insbesondere DNA-Phenotyping und die Bestimmung der sogenannten ‚biogeografischen Herkunft‘ sind weder zielführend noch grundrechtskonform. Wie weit wollen die Innenminister noch gehen? Die Überwachungsgesamtrechnung ist bereits jetzt so hoch, dass die Grundrechte kurz vor der Insolvenz stehen.“

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