Da Griechenland einem Urteil des Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 nicht nachgekommen ist, werden finanzielle Sanktionen gegen Griechenland verhängt.

Das hat der EuGH in Luxemburg am 09.10.2025 entschieden.

Griechenland wird demnach verurteilt, ein Zwangsgeld in Höhe von 12 500 Euro für jeden Tag des Verzugs bis zur Umsetzung des Urteils aus dem Jahr 2014 sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 5 500 000 Euro an die Europäische Kommission zu zahlen.

Im Urteil Kommission / Griechenland aus dem Jahr 2014 entschied der Gerichtshof, dass Griechenland seinen Verpflichtungen aus zwei Abfallrichtlinien nicht nachgekommen war. Griechenland hatte nämlich die Nutzung einer Deponie im Meeresnationalpark auf Zakynthos, dem Lebensraum der Meeresschildkröte „Caretta caretta“, nicht eingestellt, obwohl diese überlastet war und ihre Fehlfunktion eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellte.

In Bezug auf die vorliegende Rechtssache fand in den Jahren 2014 bis 2023 ein Schriftwechsel zwischen der Europäischen Kommission und Griechenland über die Maßnahmen statt, die Griechenland ergriff, um die Deponie auf Zakynthos zu sanieren und dem Urteil aus dem Jahr 2014 nachzukommen. Da die Kommission die Ansicht vertrat, dass Griechenland die dafür erforderlichen Maßnahmen noch nicht ergriffen hatte, übermittelte sie im Jahr 2017 ein Aufforderungsschreiben und strengte im Jahr 2024 eine neue Vertragsverletzungsklage vor dem Gerichtshof an, die zum gestrigen Urteil geführt hat.

In seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass Griechenland seiner Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Urteil Kommission / Griechenland aus dem Jahr 2014 umzusetzen, nicht nachgekommen ist. Griechenland hat bis zu dem im Aufforderungsschreiben festgelegten Stichtag – dem 28. Juni 2017 – weder einen Nachrüstungsplan für den weiteren Betrieb der Deponie auf Zakynthos gemäß den Anforderungen der Richtlinie über Abfalldeponien vorgesehen noch diese Deponie stillgelegt. Außerdem hat die Deponie auf Zakynthos bis zum Ende des Jahres 2017 weiterhin Abfälle angenommen.

Folglich verurteilt der Gerichtshof Griechenland, ein Zwangsgeld in Höhe von 12 500 Euro für jeden Tag des Verzugs ab der Verkündung des heute ergangenen Urteils bis zum Zeitpunkt der Umsetzung des Urteils aus dem Jahr 2014 sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 5 500 000 Euro an die Kommission zu zahlen. Die Höhe dieser Sanktionen ist durch die Schwere des Verstoßes begründet. Dieser birgt ein erhebliches Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Darüber hinaus hat der Gerichtshof die hohe Anzahl von Urteilen, mit denen festgestellt wurde, dass Griechenland seinen Verpflichtungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung nicht nachgekommen ist, die Anzahl von Fällen, in denen er festgestellt hat, dass Griechenland seine Urteile in diesem Bereich nicht umgesetzt hat, die Tatsache, dass der Verstoß noch lange nach der Verkündung des Urteils aus dem Jahr 2014

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