Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln einlegen.

BfV: Konzentration auf die Beobachtung der Verdachtsfälle „Der Flügel“ und „Junge Alternative“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am 15. Januar 2019 das von der Öffentlichkeit schon länger erwartete Prüfergebnis zu den bedeutsamen Teilorganisationen der AfD „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ bekanntgegeben. Auf der Basis einer umfangreichen Materialsammlung und eines detaillierten Gutachtens hat das BfV festgestellt, dass bei den beiden Teilorganisationen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Beide werden als Verdachtsfall eingestuft.

In Abgrenzung zur Einstufung der genannten Teilorganisationen hat das BfV auch weitere Aussagen mit AfD-Bezug getroffen, deren öffentliche Bekanntgabe Gegenstand der Entscheidung des VG Köln war. Das BfV wird gegen diese Entscheidung keinen Rechtsbehelf einlegen.

Die gerichtliche Klärung bestimmter Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des BfV soll nicht weiter vom eigentlichen Thema ablenken.

Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu: „Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen ‚Der Flügel‘ und ‚Junge Alternative‘ zu beobachten. Dabei werden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials, der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung, der Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden Protagonisten eine wichtige Rolle spielen.

Wir werden die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten.“

Fotoquelle: BfV

Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässig.

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