DB bedauert Entscheidung zu GDL-Streiks.

(Berlin, 3. September 2021). Die Deutsche Bahn AG (DB) bedauert die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt zum Arbeitskampf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Das Gericht hat heute in zweiter Instanz den Antrag des Unternehmens auf einstweilige Verfügung gegen die GDL-Streiks abgewiesen.

DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Wir haben im Interesse unserer Kunden alles unternommen, damit die GDL ihre Blockade der Tarifverhandlungen aufgibt. Auch das Arbeitsgericht Frankfurt hatte gestern dringend zu einer gütlichen Einigung aufgerufen. Aber auch dieser Appell der Richter verhallte bei der GDL-Spitze.“

„Wir stellen nicht das Streikrecht als Grundrecht in Frage. Aber wir sind in Sorge, dass diese Tarifrunde der Tarifautonomie in Deutschland einen Bärendienst erweist. Statt zu verhandeln, versucht die GDL ein Tarif-Diktat durchzusetzen.“

Die GDL-Spitze hatte zuletzt verkündet, erst dann den Arbeitskampf einzustellen, wenn sämtliche Forderungen erfüllt würden. „Diese totale Kompromisslosigkeit ist mit der Verantwortung von Tarifpartnern nicht vereinbar“, meint die Bahn.

Zwar sieht das Gericht die von der GDL geforderte Klausel zur Umsetzung ihrer Tarifverträge für alle ihre Mitglieder als rechtswidrig an, wertete diese Forderung jedoch nicht als Streikziel. Damit sei klargestellt, dass diese Klausel in den weiteren Verhandlungen nicht mehr verwendet werden kann.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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