DB scheitert erneut vor Gericht – Streiks der GDL sind zulässig.

Die Deutsche Bahn ist erneut mit dem Versuch gescheitert, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor Gericht verbieten zu lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies einen entsprechenden Antrag der DB am Abend des 11. März 2024 zurück.

https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/arbeitskampfmassnahmen-der-gewerkschaft-deutscher-lokomotivfuehrer

Das gab die GDL soeben in einer Pressemitteilung bekannt.

„Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Wir hoffen insofern, dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*