(Berlin, 12. Mai 2023) Deutsche
Bahn (DB) und EVG haben in
intensiven Gesprächen bis zum späten Donnerstagabend die Thematik Mindestlohn
erörtert. Die DB habe der EVG zugesagt, der von ihr am 07. Februar 2023
erhobenen Forderung nachzukommen: Abbildung des gesetzlichen Mindestlohns
(zuzüglich Entgelterhöhung). Das gab die DB nun in der Nacht in einer Pressemitteilung
bekannt.
DB: „Das heißt,
dass vom ersten Tag des Tarifabschlusses alle Entgelttabellen 12 Euro ausweisen
werden. Keine Entgelttabelle wird weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von
12 Euro beinhalten. Auch wurde klargestellt, dass es keine Begrenzung (‚Deckel‘)
von 13 Euro gibt, da sich bereits das vorliegende Angebot auf 13,20 Euro
beläuft. Die weitergehende Ausgestaltung der noch zu vereinbarenden
Tariferhöhungen ist somit Gegenstand der Tarifverhandlungen.“
DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Wir haben die
Forderung zum Mindestlohn erfüllt, jetzt steht die EVG im Wort. Die EVG muss
nun ihre Zusage einhalten und den 50-stündigen Warnstreik absagen.“
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin