Defizitverfahren gegen sieben EU-Staaten.

Wie im Frühjahrspaket im Rahmen des Europäischen Semesters angekündigt, hat die Europäische Kommission dem Rat der EU-Staaten vorgeschlagen, für sieben EU-Staaten das Bestehen eines übermäßigen Defizits festzustellen: Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei

In ihrem Bericht

hatte die Kommission im Juni 2024 festgestellt, dass die Einleitung eines Defizitverfahrens für sieben ausgewählte Mitgliedstaaten gerechtfertigt ist. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss hatte darauffolgend eine Stellungnahme abgegeben. 

Nächste Schritte

Nun muss der Rat der EU-Staaten über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den sieben betroffenen Staaten entscheiden. Daraufhin wird die Kommission dem Rat Vorschläge für Empfehlungen an die betreffenden Mitgliedstaaten unterbreiten, die zum Ziel haben, dem übermäßigen Defizit abzuhelfen. 

Diese Empfehlungen enthalten Fristen für das Ergreifen wirksamer Maßnahmen sowie einen Korrekturpfad, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Defizit innerhalb der vorgegebenen Fristen unter den Referenzwert gesenkt und dort gehalten wird.

Hintergrund

Defizitverfahren gehören zur korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der für solide öffentliche Finanzen in der EU sorgen soll. 

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ist Schritt für Schritt in Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschrieben.

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