„Der Rechtsextremismus bleibt die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie“.

Verbot der Neonazi-Vereinigung „Hammerskins Deutschland“: Waffen, zahlreiche Devotionalien und Tonträger sichergestellt.

Bundesinnenministerin Faeser dankt 700 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für heutigen Einsatz.

Seit heute Morgen waren rund 700 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Länder im Einsatz, um das durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot des rechtsextremistischen Vereins „Hammerskins Deutschland“ einschließlich seiner regionalen Chapter und seiner Teilorganisation „Crew 38“ zu vollstrecken. Die Bundespolizei hat mit fünf Einsatz- und Ermittlungsteams unterstützt. Wohnungen und weitere Gebäude von 28 Vereinsmitgliedern in zehn Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) wurden durchsucht. Weiterhin wurden drei Objekte durchsucht, die der Vereinigung offenkundig als Vereinsheim dienten. In einigen Bundesländern wurden die Durchsuchungsmaßnahmen aufgrund aktueller Erkenntnisse noch ausgeweitet.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand sind neben Bargeld erhebliche Mengen an rechtsextremistischen Devotionalien beschlagnahmt worden, die der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ zugeordnet werden können: Waffen (u.a. eine Panzersprenggranate, drei Dolche, eine Armbrust, zwei Karabiner, eine Schreckschusspistole), sehr große Mengen an Kleidungsstücken mit Emblemen der „Hammerskins Deutschland“, Bücher, u.a. „Mein Kampf“, große Mengen Tonträger, weiterhin Fahnen (u.a. mit Hakenkreuzen), Wimpel und Embleme.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich danke den 700 Einsatzkräften der Polizei sehr herzlich für ihren heutigen Einsatz zum Schutz unserer Demokratie. Das Verbot der ‚Hammerskins Deutschland‘ ist ein harter Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus. Mit diesem Verbot beenden wir in Deutschland das menschenverachtende Treiben einer international agierenden Neonazi-Vereinigung. Der Rechtsextremismus bleibt die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie. Deshalb handeln wir weiter mit aller Entschiedenheit, um rechtsextremistische Strukturen zu zerschlagen.

Bei den umfangreichen Vorbereitungen zu diesem Vereinsverbot haben Bund und Länder intensiv über ein Jahr lang kooperiert. Außerdem haben wir eng mit unseren amerikanischen Partnern zusammengearbeitet. Ich möchte mich daher ganz ausdrücklich bei allen Einsatzkräften vor Ort, den zuständigen Behörden von Bund und Ländern und unseren amerikanischen Partnern für ihre Unterstützung und die sehr gute Zusammenarbeit bedanken.“

Das Verbot der Vereinigung stützt sich auf alle drei in § 3 des Vereinsgesetzes genannten Verbotsgründe. Der Verein richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zweck und Tätigkeit laufen den Strafgesetzen zuwider.

Die „Hammerskins Deutschland“ sind ein Ableger der im Jahr 1988 in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten „Hammerskins Nation“. In der rechtsextremistischen Szene in Europa nehmen die „Hammerskins Deutschland“ eine herausragende Rolle ein. Weltweit bezeichnen sich die Mitglieder dieser Vereinigung als „Brüder“ und verstehen sich als elitäre „Bruderschaft“, die ihre subkulturelle Lebensweise innerhalb einer Gruppe praktizieren möchten, die sich als Elite der rechtsextremistischen Skinhead-Szene versteht. In Deutschland umfasst die Gruppierung rund 130 Mitglieder.

Kernelement des Gedankenguts der Gruppierung ist die Propagierung einer an die NS-Ideologie angelehnten Rassenlehre. Zweck der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ ist es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgt insbesondere durch Konzertveranstaltungen. Hier werden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut konfrontiert, ideologisiert und radikalisiert.

Die rechtsextreme Ausrichtung der international vernetzten Gruppierung manifestiert sich insbesondere durch den Vertrieb von Tonträgern mit rechtsextremistischer und antisemitischer Musik, die Organisation rechtsextremistischer Konzerte und den Verkauf von rechtsextremistischen Merchandise-Artikeln.

Bei dem Verbot der „Hammerskins Deutschland“ handelt es sich um das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch das Bundesinnenministerium. Bei den umfangreichen Vorbereitungen haben Bund und Länder intensiv über ein Jahr lang kooperiert. Das Bundesinnenministerium hat bei diesem Verbot einer rechtsextremistischen und rassistischen Organisation eng mit amerikanischen Partnerbehörden zusammengearbeitet.

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