„Die Basis ist unser Schatz“.

Philipp Amthor möchte neuer Mitgliederbeauftragter werden. Gegenüber CDU.TV sagt er, was für ihn moderne Parteiarbeit ausmacht.

„Ich glaube, es war sehr wichtig, dass wir wieder auf die Parteibasis gehört haben“, sagt Amthor. Er erinnert daran, dass Friedrich Merz durch ein starkes Mitgliedervotum CDU-Chef wurde. Im Prozess zum Grundsatzprogramm wurden die Mitglieder eingebunden, haben viele wichtige Anregungen eingebracht. Auch dem Parteitag liegen noch über 2.000 Anträge aus den Verbänden und Vereinigungen vor.

„Diesen Schwung müssen wir mitnehmen“, fordert Amthor. Denn die meisten sind doch CDU-Mitglieder geworden, „weil sie politisch einen Unterschied machen wollen.“ Als Mitgliederbeauftragter will er deshalb den Fokus klar „auf die inhaltliche Arbeit legen, die Mitglieder einbeziehen. Denn: Die Basis ist unser Schatz.“

Man muss mehr mit den Mitgliedern reden, deren Fachkompetenz nutzen, sagt er. „Dazu wollen wir technische und digitale Möglichkeiten besser nutzen.“ Präsenz soll das ergänzen. Denn, so das Motto Amthors zur Mitgliederarbeit: „Aktive Mitglieder sind gut für die CDU!“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Eine Antwort

  1. Was macht Herr Amthor als möglicher Mitgliederbeauftragter mit all den Reichsbürgern in seiner Partei?
    Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt:
    Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“
    Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts“.

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