Debatte um Fußfessel für „Gefährder“.
Die Maßnahme ist umstritten: Gefährder sollen künftig mit einer elektronischen Fußfessel leichter überwacht werden. Darüber stimmt der Bundestag am Donnerstag ab.

Wird gegen Vorgaben verstoßen, löst die Fußfessel Alarm aus: Hans-Dieter Amthor, Leiter der „Gemeinsamen elektronische Überwachungsstelle der Länder“, erklärt das Prinzip.
Eine Fußfessel funktioniert relativ einfach: Zunächst wird ein Gebiet festgelegt, das der Träger der Fußfessel nicht betreten darf – beispielsweise der Wohnort eines Opfers. Sobald ein Überwachter mit Fußfessel gegen diese Vorgabe verstößt, löst die Fußfessel einen Alarm aus. Überwacht wird die Fußfessel aus der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder in Hessen. Sie überwacht bislang vor allem Sexualstraftäter und Mörder. Derzeit sind es 89 deutschlandweit.
