DIW-Studie bestätige: Die Mietpreisbremse wirkt.

Heute hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin in einer detaillierten Analyse „den Beweis erbracht“, dass die von der SPD durchgesetzte Mietpreisbremse wirkt. Nach der Studie des DIW wirke die Mietpreisbremse vor allem in Regionen, in denen die Mieten besonders gestiegen sind.

http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.578224.de

http://www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.577829.de/wb7-2018_mietpreisbremse_listeabb4.pdf

http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.578225.de

Dazu der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner:

„Die DIW-Studie bestätigt: Die von der SPD eingeführte Mietpreisbremse schützt Mieterinnen und Mietern vor hohen Mietsteigerungen. Allerdings stellt das DIW zurecht fest, dass die Mietpreisbremse allein die Engpässe auf dem Wohnungsmarkt nicht beseitigen kann. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen erforderlich wie eine Reform der Grundsteuer und vor allem Anreize in den Wohnungsbau. Ferner entkräftet das DIW ein Argument vieler Kritiker, die Mietpreisbremse verhindere den Neubau von Wohnungen. Da der Neubau genau deshalb von der Mietpreisbremse ausgenommen ist, stimmt dies nachweislich nicht.

Die SPD fordert schon lange parallele Maßnahmen, um die sich verschärfende Lage auf dem Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen. Während die Union in den Koalitionsverhandlungen anfangs die Mietpreisbremse abschaffen wollte, konnten wir gegen vehementen Widerstand Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter erreichen: Vermieter müssen künftig bei Vertragsschluss Auskunft über die Vormiete geben und nicht erst, wenn Mieter sie dazu auffordern. Außerdem kann die Miete nach Modernisierungen weniger als bisher erhöht werden: Die Modernisierungsumlage soll von elf auf acht Prozent gesenkt und die Mieterhöhungen durch Einführung einer Kappungsgrenze berechenbar werden. Künftig darf die Miete maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden.

Für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen wir, indem wir 2 Milliarden Euro zusätzlich in sozialen Wohnungsbau investieren, die Investitionen des Bundes für sozialen Wohnungsbau über 2019 hinaus sicherstellen – falls erforderlich durch eine Grundgesetzänderung. Außerdem führen wir ein Baukindergeld für Familien von 1200 Euro pro Kind und Jahr auf zehn Jahre ein.“

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