DPolG begrüßt Beschluss zur Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat heute in einem Schreiben an die Innenministerkonferenz (IMK) die Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern ausdrücklich begrüßt, zugleich aber eine einheitliche Strategie zur Drohnenabwehr angemahnt. Die Bundes- und Landesvorsitzenden der DPolG haben sich intensiv mit den Herausforderungen einer bundesweiten Strategie auseinandergesetzt und sehen darin einen wichtigen Schritt zur Abwehr hybrider Bedrohungen.

„Die Drohnenabwehr ist eine Aufgabe von nationaler Tragweite. Für eine effektive, länderübergreifende Gefahrenabwehr muss sichergestellt werden, dass bundesweit ein einheitliches System zur Anwendung kommt“, betont DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Voraussetzung dafür ist eine verbindlich festgelegte Zuständigkeit für die Ausschreibung und Beschaffung, um Doppelstrukturen und Verzögerungen zu vermeiden.“

Ein Kompetenzgerangel zwischen Bund, Ländern und Betreibern dürfe es nicht geben, ergänzt Wendt. Nur eine abgestimmte Vorgehensweise verhindere Zeitverlust und Fehlbeschaffungen.

Die DPolG weist darauf hin, dass trotz des KRITIS-Dachgesetzes weiterhin Lücken bestehen – insbesondere bei Sanktionen gegenüber Betreibern kritischer Infrastruktur und bei der klaren Festlegung behördlicher Zuständigkeiten. Zudem warnt die DPolG vor einer unkoordinierten Beschaffung von Drohnenabwehrsystemen durch einzelne Länder. Anbieter entsprechender Technologien sind zahlreich am Markt, weshalb ein abgestimmtes Vorgehen zwingend erforderlich ist.

Die DPolG fordert die IMK auf, die nächsten Schritte zügig einzuleiten. Die Landesverbände der DPolG werden das beschriebene Anliegen auch über eine mögliche Bundesratsinitiative unterstützen, um eine verbindliche und einheitliche Lösung sicherzustellen.

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