Durchbruch beim „WLAN-Gesetz“: Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots?

Änderungsgesetz zum Telemediengesetz vor Verabschiedung.

Nachdem die „Unionsfraktion endlich ihren schon lange nicht mehr nachvollziehbaren Widerstand gegen das WLAN-Gesetz aufgegeben“ habe, könne nun doch noch in der letzten Sitzungswoche ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und der Digitalen Agenda umgesetzt werden. So die SPD-Bundestagsfraktion.

Dazu erklärten heute Marcus Held, zuständiger Berichterstatter der AG Wirtschaft und Energie, Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter der AG Recht und Verbraucherschutz sowie Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit der Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes schaffen wir Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots. Diese erneute gesetzliche Klarstellung war notwendig geworden, nachdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erneut Fragen aufgeworfen hat.

Mit der nun erfolgten Klarstellung wird der Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter gesetzlich klar geregelt. Darüber hinaus werden diese weitgehend von der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Um einen Ausgleich zu schaffen, wird eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für gerichtliche Anordnungen geschaffen, nach der Rechteinhaber von WLAN-Anbietern – da hier, anders als bei den anderen Accessprovidern, die Rechtsverletzer in der Regel nicht ermittelt werden können – die Sperrung der Nutzung der Information verlangen können, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.  Diese Nutzungssperren müssen aber verhältnismäßig sein und sind als Ultima-Ratio-Möglichkeit nur dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit besteht, der Rechtsverletzung abzuhelfen, etwa indem zunächst versucht wird, gegen den eigentlichen Rechtsverletzer oder den Hostanbieter vorzugehen. Schließlich sieht der Gesetzentwurf eine Klarstellung vor, dass WLAN-Betreiber von einer Behörde nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.

Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Das nun verabschiedete WLAN-Gesetz ist im Ergebnis ein guter Kompromiss und schafft endlich Rechtssicherheit für offene WLAN-Hotspots und es leistet einen wichtigen Beitrag, offene WLAN-Hotspots zu fördern.“

WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft

Herstellung von Rechtssicherheit werde weiteren WLAN-Ausbau befördern.

Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Dienstag eine Einigung über das dritte Änderungsgesetz zum Telemediengesetz erzielt. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:

„Mit der heutigen Einigung schaffen wir die Störerhaftung für alle Access Provider ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von Internetzugängen im Allgemeinen und von WLAN-Hotspots im Besonderen. Access Provider werden zudem von einem Großteil der bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Schließlich stellen wir klar, dass WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN dauerhaft nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen. Auf freiwilliger Basis bleibt dies aber weiterhin möglich bleibt. Ebenso wird geregelt unter welchen sehr restriktiven Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.

Mit dieser erneuten Änderung des Telemediengesetzes folgen wir einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt damit nicht nur zur weiteren Verbreitung von WLAN-Hotspots bei. Sie leistet darüber hinaus auch einen entscheidenden Beitrag für eine flächendeckende Breitbandversorgung.“

Eine Antwort

  1. Lange genug hat es ja gedauert und die Damen und Herren der CDU/CSU haben ja alles getan, um es eigentlich zu verhindern; in Bayern würde man sagen Drecksdeppen; ich bin kein Bayernfan, aber hier gebe ich ihnen mal Recht 😉

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