Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit.

Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (7. Mai 2024) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs sowie einer Europäischen Ermittlungsanordnung die Büroräume von Jian G. und Maximilian Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsucht. Die Maßnahmen erfolgten in dem Verfahren gegen Jian G. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (vgl. Pressemitteilung Nr. 22 vom 23. April 2024). Die Durchsuchung des Büros von Maximilian Krah ist eine Maßnahme bei Zeugen gemäß § 103 StPO. Das Europäische Parlament hat dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt. Eine Wohnung von Jian G. in Brüssel war bereits am 24. April 2024 im Rechtshilfewege durchsucht worden.

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