Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat heute die Vereinigung „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ verboten und aufgelöst. Der Vereinigung sei damit ab sofort jede Tätigkeit untersagt. Das Vermögen der Vereinigung werde beschlagnahmt und eingezogen. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten 850 Einsatzkräfte der Polizei Berlin, der Polizei Brandenburg und der Bundespolizei 26 Objekte – 24 in Berlin und zwei in Brandenburg – zur Sicherstellung von Vereinsvermögen und zur Auffindung von Beweismitteln für die verbotenen Aktivitäten der Vereinigung.
Berlins Innensenator Andres Geisel: „Die ‚Jama’atu Berlin‘ alias ‚Tauhid Berlin‘ ist eine junge und sehr radikale jihad-salafistische Vereinigung. Ihr Vorbild ist der von mir im Februar 2017 verbotene Verein ‚Fussilet 33 e.V.‘ Das Verbot ist ein weiteres und klares Signal an alle religiösen Extremisten. Wir bekämpfen konsequent die Wurzeln des Terrors. Wir dulden keine Räume, in denen der Terror propagiert und der der sogenannte Islamische Staat glorifiziert wird. Die Gefahr des islamistischen Terrorismus ist weiterhin hoch. Das heutige Verbot ist ein weiterer Baustein in der entschlossenen Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus.“
Das Verbot erfolgt auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbin-dung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ richtet sich ge-gen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Die Verbotsgründe seien erfüllt, da die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ u.a. den bewaffneten Jihad und Terroranschläge auf Zivilisten befürworte, einen Märtyrerkult propagiere, der die Bereitschaft zu Attentaten erhöhe, und für die Ideologie des sog. Islamischen Staates werbe. Außerdem lehne die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ab.
Sie strebe eine Ordnung an, in der Gott der alleinige Souverän und die Scharia das einzig legitime Gesetz ist. Der Staat Bundesrepublik Deutschland und seine Vertreter würden von der „Jama’atu Berlin” alias „Tauhid Berlin” rigoros abgelehnt; die Legitimität staatlicher Institutionen würden geleugnet, dies gelte insbesondere für Polizei und Justiz.
Berlins Innenstaatssekretär Torsten Akmann: „Das Vereinsverbot trifft die Richtigen. Die heute verbotene Gruppe folgt ideologisch dem IS. Darüber hinaus sind es schlimme Antisemiten, die den Tod von Jüdinnen und Juden fordern. Ich bin froh, dass wir mit dem Verbot das öffentliche Wirken über das Internet und auf den Straßen und Plätzen unserer Stadt unterbinden können.“
Die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ bestand aus einer Frauen- und einer Männergrup-pe. Beide Gruppen haben sich regelmäßig in Privatwohnungen und Parks zu Unterrichten und Gebeten getroffen. Ihre Ideologie habe die „Jama’atu Berlin“ alias „Tauhid Berlin“ über das Internet und bei Flyerverteilungen im öffentlichen Raum verbreitet. Diese Aktivitäten sowie die Pläne der Vereinigung, zur Verstetigung einen eingetragenen Verein zu gründen und eigene Moscheeräumlichkeiten anzumieten, seien mit dem Vereinsverbot endgültig unterbunden worden.
Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin