Versammlung am 3.6.2023 in Leipzig unter dem Motto „United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ bleibt verboten.
Am 27.4.2023 hatte der Antragsteller
unter dem Motto »United we stand – Trotz
alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!« bei der Stadt Leipzig eine
Versammlung angemeldet, die am morgigen Sonnabend als Aufzug von der
Wolfgang-Heinze-Straße bis zum Willy-Brandt-Platz führen soll. Als erwartete
Teilnehmerzahl gab er 400 bis 500 an.
Mit für sofort vollziehbar erklärten Bescheid vom 2.6.2023 verbot die Stadt
Leipzig die angemeldete Versammlung sowie jegliche Ersatzveranstaltung am
3.6.2023 für das gesamte Stadtgebiet. Zur Begründung heißt es im Bescheid, es
sei mit einem unfriedlichen Verlauf der Versammlung zu rechnen. Für eine Demonstration am ersten
Sonnabend nach Verkündung des Urteils im Verfahren gegen Lina E. vor dem OLG
Dresden werde auf verschiedenen Internetseiten und in den sozialen Medien
bereits seit etwa Mitte des Jahres 2022 mobilisiert. Der Inhalt der Aufrufe und
der Beiträge in den sozialen Medien lasse eine erhebliche Gewaltneigung
erkennen, teilweise werde ausdrücklich zu Gewalttaten aufgerufen. Auch bei
früheren Versammlungen in Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem OLG Dresden
sei es zu massiven Zwischenfällen bis hin zu Straftaten wie schwerem
Landfriedensbruch gekommen. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe in einem
Lagebericht vom 26.5.2023 eingeschätzt, dass mit einer überregionalen
Beteiligung zu rechnen sei. Da kein Konzept der Veranstalter erkennbar sei, auf
gewaltbereite Teilnehmer einzuwirken, müsse mit der Bildung verschiedener
Blöcke innerhalb des Demonstrationszuges und dessen Nutzung als »Deckungsmasse«
gerechnet werden. Den hieraus resultierenden Gefahren könne auch nicht auf
andere Weise als durch ein Verbot begegnet werden. Eine Begrenzung der
Teilnehmerzahl scheide aus, da sie sich angesichts des Mobilisierungspotentials
und der Durchführung der Versammlung als Aufzug nicht durchsetzen ließe. Auch
eine Absicherung der Veranstaltung durch polizeiliche Maßnahmen erscheine
ausgeschlossen, da im Rahmen der Mobilisierung bereits Hinweise gegeben worden
seien, wie man diese umgehen könne, was auf eine fehlende Bereitschaft zur
Befolgung polizeilicher Anweisungen schließen lasse.
Den am heutigen Tag gegen 2:00 Uhr erhobenen Antrag auf vorläufigen
Rechtsschutz hat das Gericht mit Beschluss vom späten Nachmittag abgelehnt.
Aufgrund der bekannten Tatsachen sei mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem
unfriedlichen Verlauf der Versammlung auszugehen. Insofern erweise sich die
Gefahrenprognose der Stadt als zutreffend. Hierbei bleibe insbesondere zu
berücksichtigen, dass sich die Mobilisierung im Internet einschließlich des
Demonstrationsaufrufs des Antragstellers zumindest auch an eine gewaltbereite
autonome linksextremistische Szene gerichtet habe. Auch wenn sich der
Antragsteller auf seinem Twitter Account mittlerweile von Gewaltaufrufen
distanziert und zuletzt zu einer friedlichen Demonstration aufgerufen habe, sei
deshalb zu befürchten, dass aus der angemeldeten Versammlung heraus
Gewalttätigkeiten begangenen würden und der Antragsteller dem nicht wirksam
begegnen könnte. Zudem erscheine die vom Antragsteller angegebene
Teilnehmerzahl von 400 bis 500 nicht ansatzweise realistisch. Bei einer
Versammlung am 31.5.2023 mit weitaus geringerem Mobilisierungspotential habe es
schon 800 Teilnehmer gegeben, bei jener am 18.9.2021 anlässlich des
Prozessbeginns vor dem OLG Dresden seien es sogar 3.500 gewesen. Im Hinblick
auf die bundesweite Mobilisierung für die Demonstration sei mit einer weitaus
höheren Teilnehmerzahl zu rechnen, insbesondere auch aus dem Lager autonomer
Gewalttätiger. Der Antragsteller habe gleichwohl kein adäquates
Sicherheitskonzept vorgelegt.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die Möglichkeit einer Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht eröffnet.
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