Ein Beschuldigter in Sachen Wirecard mit Auflagen aus der U-Haft entlassen.

Die Staatsanwaltschaft München I hat heute bei der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichtes München beantragt, den Haftbefehl gegen den Beschuldigten L. vom 21.07.20 in Sachen Wirecard gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug zu setzen. Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei der Beschuldigte L. im Unterschied zu den weiteren in Haft befindlichen Beschuldigten zwar nur bis Ende 2017 an möglichen Taten beteiligt gewesen; wesentliche, insbesondere schadensträchtige Taten, hätten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber erst nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand stattgefunden. Hieraus rechtfertige sich, von einer im Vergleich zu den weiteren Beschuldigten geringeren, jedoch weiter bestehenden Flucht- und Verdunkelungsgefahr auszugehen, der jedoch durch die umfangreichen Auflagen hinreichend begegnet werden könne. Das Vermögen des Beschuldigten sei bereits umfassend gesichert. Nach Erfüllung der Auflagen könne der Beschuldigte die Untersuchungshaftanstalt sofort verlassen.

Das soll nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I gegenüber der TP Presseagentur bereits geschehen sein.

Fotoquelle: By Leo Molatore – 0I3A2249, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=88455526

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