Einspruch beim Verfassungsgerichtshof gegen die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus.

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat heute fristgerecht beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin erhoben. Der Einspruch betrifft drei Wahlkreise: Pankow 3 (beschränkt auf drei Wahlbezirke), Charlottenburg-Wilmersdorf 6 (beschränkt auf 7 Wahlbezirke) und Marzahn-Hellersdorf 1 (beschränkt auf 4 Wahlbezirke).

Es lasse sich in diesen Wahlbezirken nicht ausschließen, dass Fehler bei der Wahl das Ergebnis der Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten beeinflusst haben könnten –  durch Nichtausgabe von Stimmzetteln, Ausgabe falscher Stimmzettel und durch längere Unterbrechungen der Wahlhandlung.

Nachprüfungen hätten Fehler auch in anderen Wahlkreisen bestätigt. Diese begründeten aber keinen Einspruch gegen die Berliner Wahlen, weil sie nach Auffassung der Innenverwaltung rechnerisch das Wahlergebnis nicht beeinflussen können und daher nicht mandatsrelevant sind. Dies gelte auch für das Ergebnis der Listenwahl mit den Zweitstimmen und für die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen. Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ist die Senatsverwaltung für Inneres nicht einspruchsberechtigt.

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagte dazu: „Mir ist bewusst, dass es auch in anderen Wahlkreisen Unregelmäßigkeiten gegeben hat, die zu recht deutlich kritisiert wurden. Diese Fehler müssen vollständig aufgearbeitet werden; hierzu wird der Senat eine Expertenkommission einsetzen. Ein Einspruch beim Verfassungsgerichtshof kann rechtlich aber nur darauf gestützt werden, dass durch die Fehler die Verteilung der Sitze beeinflusst worden sein kann. Die Rechtsprechung setzt hier bewusst hohe Hürden, weil nicht jeder Wahlfehler automatisch zu einer Neuwahl führt.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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