Entscheidungen in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Lieferung von Schutzmasken im „Open-House-Verfahren“.

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn hat am 17.03.2021 in mehreren Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, die die Lieferung von Schutzmasken im „Open-House-Verfahren“ betreffen, Entscheidungen verkündet.

In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 O 244/20 hat die Kammer die Klage abgewiesen. Das Urteil ist in anonymisierter Form nunmehr unter folgender Adresse im Internet in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE abrufbar:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2021/1_O_244_20_Urteil_20210317.html

In den Verfahren mit den Aktenzeichen 1 O 191/20 und 1 O 206/20 hat die Kammer Hinweisbeschlüsse und in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 O 211/20 einen Beweisbeschluss verkündet. Die Hinweisbeschlüsse sind in anonymisierter Form unter folgender Adresse im Internet in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE abrufbar:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2021/1_O_206_20_Beschluss_20210317.html

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2021/1_O_191_20_Beschluss_20210317.html

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