Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis.

BVerfG-Beschluss vom 28. März 2019.
2 BvR 2432/18

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Polizeibeamten nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer war aufgrund einer Verletzung der politischen Treuepflicht durch Ausübung hochrangiger Funktionen bei der Partei pro NRW durch rechtskräftiges Disziplinarurteil aus dem Dienstverhältnis entfernt worden. Die Kammer hat in ihrer Tenorbegründung der Entscheidung ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer mit den Gründen der angefochtenen fachgerichtlichen Entscheidungen im Hinblick auf keine der geltend gemachten grundrechtlichen Schutzpositionen hinreichend argumentativ auseinandergesetzt hat.

Entfernung eines Polizisten aus dem Polizeidienst wegen Verstoßes gegen seine Verfassungstreuepflicht.

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