Erkenntnisse zum Emotet-Virus am Berliner Kammergericht.

Dem Berliner Kammergericht wurde am 24. Januar 2020 ein Gutachten vom 23. Dezember 2019 vorgestellt, bei dessen Vorstellung auch Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung anwesend waren. Bei dem Gutachten handelt es sich um einen vorläufigen forensischen Abschlussbericht zum Befall der Kammergerichts-IT mit der Schadsoftware Emotet.

In dem Gespräch am 24. Januar 2020 wurde mitgeteilt, dass Daten wie etwa Zugangsdaten abgeflossen sein sollen. Es sei insoweit davon auszugehen, dass durch die Schadsoftware Passwörter, wie beispielsweise Browserpasswörter, abgeflossen sind.

Durch Justizsenator Behrendt ist nun beabsichtigt, dem Kammergericht externen Sachverstand zur Seite zu stellen, um eine IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit am Gericht zu gewährleisten, die den aktuellen Anforderungen entspreche.

Die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlins wurde angesichts der neuen Erkenntnisse eingeladen, sich am Kammergericht ein eigenes Bild zu machen und dabei insbesondere Fragen des Datenschutzes in den Blick zu nehmen.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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