Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der AUDI AG.

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Zusammenhang mit der sog. AUDI Abgasaffäre erneut Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts München erwirkt und vollzogen. Durch mehrere Staatsanwälte sowie zahlreiche Beamte des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg wurden heute eine Privatwohnung in Baden-Württemberg sowie Büro- und Geschäftsräume der AUDI AG an den Standorten in Ingolstadt und Neckarsulm durchsucht.

Hierbei steht nunmehr auch der Einsatz von technischen Vorrichtungen zur  Manipulation von Abgaswerten in V6-3-Liter-Dieselmotoren, die für den europäischen Absatzmarkt bestimmt waren, im Fokus der Ermittler.

Hinsichtlich der Sachverhalte, die den Absatz von AUDI Dieselmotoren auf dem US-amerikanischen Kraftfahrzeugmarkt betreffen, werden im Verfahren nunmehr 14 Personen als Beschuldigte geführt. Hierunter sind keine aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitglieder der AUDI AG.

Die dem Ermittlungsverfahren zugrundeliegenden Straftatbestände sind Betrug sowie strafbare Werbung (Verstoß gegen § 16 UWG). Der Tatverdacht bezieht sich derzeit auf die Dieselmotoren in mindestens rund 210.000 Fahrzeugen, die seit 2009 auf dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt ausgeliefert wurden.

Zudem führt die Staatsanwaltschaft München II im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten ein Bußgeldverfahren nach § 130 OWiG gegen noch unbekannte Vorstände der AUDI AG sowie nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen AUDI AG als Nebenbeteiligte.

Weitergehende Auskünfte wurden mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht gegeben.

Fotoquelle: By Peulle – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61792106

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