Erst Räumung, dann Prüfung, ob Räumung rechtmäßig oder -widrig war.

Landgericht Berlin:  Verhandlungstermin im Eilverfahren betreffend die Räumung der ehemaligen Teppichfabrik; Räumung wurde heute durchgeführt.

In dem Eilverfahren vor dem Landgericht Berlin, in dem es um die Räumung einer ehemaligen Teppichfabrik in Alt-Stralau 4 geht, haben die Antragsgegner Widerspruch gegen den Beschluss vom 7. August 2017 eingelegt. Das Landgericht Berlin hat daher einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Montag, den 28. August 2017. Das Landgericht wird in dem Termin darüber befinden, ob unter Berücksichtigung des Vortrags der Antragsgegner die bereits erlassene Einstweilige Verfügung aufrechterhalten bleibt oder ob sie aufgehoben wird.

Zugleich mit dem Widerspruch haben die Antragsgegner beantragt, die Zwangsvollstreckung aus der Einstweiligen Verfügung einzustellen. Diesen Antrag hat das Landgericht  mit  Beschluss vom 14. August 2017 zurückgewiesen. Die Räumung wird seit heute früh (15. August 2017) durchgeführt.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 5 O 158/17, Beschlüsse vom 7. August und 14. August 2017

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) zur Räumung der Teppichfabrik

Geisel: „Die Berliner Polizei ist heute dem Räumungsersuchen des Eigentümers nachgekommen. Grundlage dafür war eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 7. August, in der eine einstweilige Verfügung erlassen wurde und die dort befindlichen Personen aufgefordert wurden das Grundstück zu verlassen. Dieser Aufforderung waren die Personen vorerst nicht nachgekommen. Die Polizei hatte damit die Aufgabe geltendes Recht durchzusetzen. Da sich die zuletzt auf den Grundstück befindlichen Personen nicht mehr dort aufgehalten haben, gab es keine Widerstandshandlungen.

Solche Einsätze sind nie einfach und verlangen viel Fingerspitzengefühl und Augenmaß. Beides hat die Polizei heute aus meiner Sicht gezeigt. Ich danke den Einsatzkräfte für Ihre Arbeit.“

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