Durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom
16. November 2022 muss die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 gänzlich wiederholt werden. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erklärte nach dem Urteil, dass die Wahl wegen „schwerer systemischer Mängel“ schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie einer „Vielzahl schwerer
Wahlfehler“ ungültig sei. Der Termin ist der 12. Februar 2023.
Wahlkampf und Plakatierung starten am 2.Januar 2023.
Kleinstparteien weisen darauf hin, dass die Umstände der Wahlwiederholung zu einer systematischen Benachteiligung von Kleinparteien führen.
„Wir verfügen nicht über professionelle Strukturen und durchgängige
Wahlkampfinanzierung. Wir sind nicht in der Lage, externe
Dienstleister zur Unterstützung zu beauftragen, bspw. beim
Plakatieren. Dadurch ist ein Wahlkampf für Kleinparteien finanziell
und personell schwieriger zu stemmen. Da ein Wahlkampf bei uns oft die
gesamte verfügbare Liquidität frisst, belastet es Kleinparteien
unverhältnismäßig stark, einen solchen Wahlkampf innerhalb kurzer Zeit
zweimal durchzuführen.
Ein Wahlkampf, in dem man sichtbar sein möchte, kostet ohne weiteres
25.000 Euro. Für diesen Preis kann man 5000 Plakate in ganz Berlin
hängen. Da unser Budget sehr knapp ist, besteht die Gefahr unsichtbar
zu bleiben.
Folgende Vorschläge für eine Kompensierung dieser strukturellen
Nachteile von Kleinparteien möchten wir unterbreiten:
Den kleinen Parteien soll gleichermaßen wie den großen Parteien –
z.B. im öffentlich rechtlichen Rundfunk- ein Forum gegeben werden. Sie
sollen ebenso wie die etablierten Parteien die Möglichkeit haben, in
Podiumsdiskussionen sichtbar zu werden und ihre Positionen darlegen zu
können.
Gerecht wäre eine grundsätzliche Reformierung der
Parteienfinanzierung. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum
Parteien erst ab 1% der Stimmen eine Parteienfinanzierung erhalten.
Dasselbe gilt für die Wahlkampfkostenrückerstattung.“
„Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund warum Parteien erst ab 1% der Stimmen eine Parteienfinanzierung erhalten“.
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