Die Europäische Union wird die Importe von russischem Gas wirksam und dauerhaft stoppen. Zudem arbeitet sie auf eine schrittweise Einstellung der Einfuhr von russischem Öl hin. Auf diese historische Entscheidung, die die Abhängigkeit der EU von einem unzuverlässigen Lieferanten beenden wird, haben sich Europäisches Parlament und Rat politisch geeinigt.
Putins Kriegskasse leeren, Solidarität mit der Ukraine zeigen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung: „Heute treten wir in eine Ära der vollständigen Energieunabhängigkeit Europas von Russland ein. REPowerEU hat geliefert. Es hat uns vor der schlimmsten Energiekrise seit Jahrzehnten bewahrt und uns dabei geholfen, in Rekordzeit von russischen fossilen Brennstoffen wegzukommen. Heute stellen wir diese Importe endgültig ein. Indem wir Putins Kriegskasse leeren, zeigen wir Solidarität mit der Ukraine und richten unseren Blick auf neue Energiepartnerschaften und Chancen für den Sektor.“
Ein dauerhaftes Verbot russischer Gasimporte
Die Vereinbarung gewährleistet ein schrittweises, aber dauerhaftes Ende der russischen Gaseinfuhren, wobei die LNG-Einfuhren bis zum 31. Dezember 2026 und die Pipeline-Gaseinfuhren bis zum 30. September 2027 schrittweise eingestellt werden.
In Ausnahmefällen können die Mitgliedstaaten diese Frist bis zum 31. Oktober 2027 verlängern, wenn ihre Speicherfüllstände unter den erforderlichen Füllmengen liegen. Daher wird die EU bis spätestens November 2027 die russischen Gasimporte endgültig eingestellt haben.
Nationale Pläne zur Versorgung mit Gas und Öl
Gemäß der Vereinbarung müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. März 2026 nationale Diversifizierungspläne vorlegen, in denen Maßnahmen zur Diversifizierung ihrer Gas- und Ölversorgung dargelegt werden. Außerdem müssen sie der Kommission innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung mitteilen, ob sie russische Gaslieferverträge abgeschlossen haben oder nationale gesetzliche Verbote bestehen.
Ein Gesetzesvorschlag zum Verbot russischer Ölimporte wird Anfang nächsten Jahres vorgelegt.
Nächste Schritte
Nach dieser politischen Einigung muss der Text in alle EU-Sprachen übersetzt und anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Die Annahme im Rat bedarf der qualifizierten Mehrheit. Nach dieser förmlichen Annahme wird der Text im Amtsblatt veröffentlicht.
