EU-Kommission begrüßt Vorlage des EZB-Kaufprogramms beim EuGH.

Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Anleihekaufprogramm der EZB dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. „Für die Kommission ist es ein gutes Zeichen, dass das Bundesverfassungsgericht zum zweiten Mal in der Geschichte das Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 267 des EU-Vertrages in Anspruch nimmt. Dies ist das richtige Verfahren, um dem Europäischen Gerichtshof zu ermöglichen, den Umfang und die Grenzen der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zu klären“, sagte Richard Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland. „Die Kommission ist überzeugt, dass die EZB derzeit auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen der Verträge handelt, wenn sie im Rahmen ihrer geldpolitischen Operationen Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kauft.“ In diesem Sinne würde sich die Kommission in das Gerichtsverfahren in Luxemburg einbringen.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Januar 2015 über die Rechtmäßigkeit eines Anleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank entschieden. Zu der Zeit bestätigte er die Rechtmäßigkeit der sogenannten Outright Monetary Transactions, die von EZB-Präsident Draghi im Juli 2012 angekündigt worden waren.

Nun wird der Gerichtshof aufgefordert, über die Rechtmäßigkeit des aktuellen Anleihekaufprogramms der EZB zu entscheiden, unter dem die Zentralbank ihre geldpolitischen Sondermaßnahmen (die sogenannte quantitative Lockerung) durchführt.

Verstößt Anleihenkaufprogramm gegen Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung?

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