Euroraum: Wirksame Krisenbewältigung muss im Fokus bleiben.

Bundesrechnungshof hält Pläne der Europäischen Kommission zum Umbau des Rettungsschirms ESM für nicht geeignet, die Eurozone wetterfest zu machen. Für eine stabile Währungsunion sei entscheidend, dass der Rettungsschirm auch künftig auf seine Kernaufgabe der Krisenbewältigung fokussiert bleibt.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll reformiert und zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickelt werden. Dazu liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission (Kommission) vor.

Der Bundesrechnungshof sieht in den Plänen der Kommission die Wirksamkeit des Rettungsschirms gefährdet, Finanz- und Währungskrisen im Euroraum erfolgreich zu bewältigen. Ein nach den Plänen der Kommission ausgestalteter EWF würde den Charakter des ESM als echter Krisenbewältigungsmechanismus für die Wirtschafts- und Währungsunion Europas verlieren.

„Für Europa und Deutschland ist ein stabiler Euro von elementarer Bedeutung. Finanz- und Währungskrisen im Euroraum müssen auch in Zukunft effektiv bewältigt werden können. Dazu brauchen wir einen Rettungsschirm, dessen Hilfen klar ausgerichtet bleiben und gezielt wirken. Er darf nicht mit zweckfremden Aufgaben überfrachtet werden oder Fehlanreize schaffen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung des Sonderberichts an den Deutschen Bundestag. „Jetzt ist es wichtig, dass sich der Deutsche Bundestag verstärkt in die Reformdiskussion des ESM einbringt. Er sollte deutlich machen, wohin aus seiner Sicht die Reise für einen neuen ESM gehen soll. Vor allem sollte der Bundestag darauf achten, dass seine Mitwirkungsrechte nicht unter die Räder kommen. Wesentliche Entscheidungen über den Einsatz von Steuergeld sollten auch in Zukunft nicht ohne Beteiligung der Parlamente in den Mitgliedstaaten getroffen werden“, so Scheller.

Der Verordnungsvorschlag der Kommission zielt darauf ab, Stabilitätshilfen an Mitglieder künftig früher, breiter und einfacher auszureichen. Sie sollen zudem nicht mehr in dem Maße wie bisher an Reformauflagen geknüpft werden. Der EWF soll auch Teil eines Sicherheitsnetzes für krisengeschüttelte Banken im Euro-Währungsgebiet werden und hierfür bis zu 60 Mrd. Euro bereithalten. Damit sollen Banken notfalls weiterhin mit Steuermitteln gerettet werden.

Daneben soll der EWF neue Aufgaben übernehmen können, um beispielsweise konjunkturelle Schwankungen in den Mitgliedstaaten zu glätten.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes würde eine derartige Ausweitung des ESM Fehlanreize für Staaten und Banken schaffen und die wichtige Aufgabe der Krisenbewältigung schwächen. Der EWF würde finanziell stärker beansprucht, das Volumen möglicher Ausfälle steigen.

Krisenbewältigung sollte auch künftig gezielt ausgerichtet bleiben und sich von anderen Instrumenten abgrenzen, um möglichst wirksam zu sein. Sie ist letztes Mittel und kann keine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik ersetzen. Außerdem sollten Banken – wie andere Branchen – nach marktwirtschaftlichen Prinzipien für ihre Risiken haften.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bundesrechnungshof dem Deutschen Bundestag, sich frühzeitig in die Reformdiskussion einzubringen, um die Bundesregierung in den schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene zu unterstützen und zu erklären, wie ein wirksamer EWF ausgestaltet werden soll.

Der Bundesrechnungshof hat seinen Bericht zur Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds heute dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zugeleitet.

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