GBA: Zum Tode von Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D.
Harald Range.
Karlsruhe (ots) – Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank und die
Belegschaft der Bundesanwaltschaft trauern um ihren früheren
Behördenleiter Generalbundesanwalt a.D. Harald Range, der am Abend
des 2. Mai 2018 plötzlich und unerwartet im Alter von 70 Jahren
verstorben ist.
Generalbundesanwalt a.D. Harald Range begann seine berufliche
Laufbahn im Jahr 1975 in der niedersächsischen Justiz. Nach
Tätigkeiten bei verschiedenen Amts- und Landgerichten sowie
Staatsanwaltschaften des Landes wechselte er 1989 in das
Niedersächsische Justizministerium nach Hannover. 2001 übernahm
Harald Range die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Am 17.
November 2011 folgte seine Ernennung zum Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof. Im Zuge der Ermittlungen wegen Landesverrats gegen
Verantwortliche des Internet-Blogs „Netzpolitik.org“ wurde er Mitte
des Jahres 2015 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Die Amtszeit von Generalbundesanwalt a.D. Harald Range war geprägt
von vielschichtigen Herausforderungen. Bereits sein Dienstantritt in
der Karlsruher Behörde fiel zeitlich zusammen mit der Übernahme der
Ermittlungen im sogenannten NSU-Komplex. Nur kurze Zeit später war
die Behörde mit Fragen möglicher elektronischer Angriffe fremder
Geheimdienste befasst. Um diesen Herausforderungen für die
Strafverfolgungspraxis im Bereich der „Cyberspionage“ gerecht zu
werden, richtete Generalbundesanwalt a.D. Range ein neues
Ermittlungsreferat ein. In seine Amtszeit als Generalbundesanwalt
fiel zudem die spürbare Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem
Bereich des islamistischen Terrorismus, insbesondere im Zusammenhang
mit dem Konflikt in Syrien und dem Irak.
Von 2002 bis Ende 2006 war Harald Range deutscher Vertreter in der
Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte des Europarats (CPGE)
und des Consultative Council of European Prosecutors (CCPE), deren
Präsident er von 2004 bis 2008 war. Von 2013 bis 2014 war er
Präsident des Netzwerkes der Generalstaatsanwälte und vergleichbarer
Institutionen der obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union.
Sein Engagement für das Gemeinwohl blieb Harald Range auch im
Ruhestand eine Herzensangelegenheit. So war er zuletzt seit 1.
November 2016 als Mitglied der FDP-Fraktion Ratsherr des Rates der
Stadt Celle. Dort war er unter anderem im Jugendhilfe- und
Kulturausschuss vertreten.
Generalbundesanwalt a.D. Harald Range war es eine persönliche
Verpflichtung, für die Belange des Rechtsstaates vorbehaltlos
einzutreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundesanwaltschaft werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Wenn er so vorbehaltlos für die Belange des Rechtsstaates eingetreten ist, warum wurde er dann in den einstweiligen Ruhestand versetzt?