Fabio V.: Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen, aber Bedingungen für die Haftverschonung verschärft.

Der 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat heute über die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten Fabio V. entschieden. Danach werde der Angeklagte unter zwei Bedingungen aus der Untersuchungshaft entlassen: Zum Einen müsse eine Kaution in Höhe von € 10.000 im Namen des Angeklagten hinterlegt werden; eine Hinterlegung von dritter Seite (wie es derzeit der Fall ist) reicht nicht aus. Zum Anderen müsse der Angeklagte eine in Hamburg ansässige Person unwiderruflich als Zustellungsbevollmächtigten benennen. Mit dieser Maßgabe hat der Senat die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Verschonungsentscheidung des Amtsgerichts gewandt hatte, verworfen.

Die Hauptverhandlung in dieser Sache wird am Montag, den 27. November 2017, ab 09:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona fortgesetzt.

Es handelt sich um folgendes Verfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg:

„Montag, den 16.10.2017, 09.00 Uhr * AG HH-Altona, Abt. 334 * 245, Max-Brauer-Allee 91 * V. (18) * Schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte * 7120 Js 16/17 (334 Ls 122/17 jug.)

Der italienische Staatsbürger V. soll sich am frühen Morgen des 07.07.2017 gemeinsam mit ca. 150-200 einheitlich schwarz gekleideten und vermummten Personen, die sich mit diversen Werkzeugen, pyrotechnischen Gegenständen und Steinen bewaffnet hatten, im Hamburger Volkspark versammelt haben und von dort in geschlossener Formation in Richtung Innenstadt marschiert sein. Gegen 06.30 Uhr traf die Gruppe im Rondenbarg auf eine Hundertschaft der Bundespolizei, durch deren Beamte die Straße abgesperrt wurde. Daraufhin sollen die Polizeibeamten aus der Gruppe der Vermummten heraus massiv mit mindestens 14 Steinwürfen und 4 pyrotechnischen Gegenständen angegriffen worden sein. Aufgrund ihrer Schutzkleidung wurde keiner der Beamten verletzt.“

Fabio V. auf freiem Fuß

Was passierte bei der Demonstration im Rahmen des G-20-Gipfels am Rondenbarg? Während der italienische Angeklagte Fabio V. mittlerweile wieder auf freiem Fuß ist, wird auch gegen einige ver.di-Mitglieder ermittelt. Sie bestreiten die Darstellung der Hamburger Justiz.

Publié par Panorama sur mardi 28 novembre 2017

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