Familienministerin müsse Verfahren zur Altersfeststellung dringend nachbessern.

Brauchen wir einen neuen Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden?

Der Fall des mutmaßlichen Mörders von Maria L. habe neue Fragen im Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden aufgeworfen. Das gelte insbesondere für die Altersfeststellung. Dazu erklärte heute der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth:

„Wir erwarten, dass die zuständige Ministerin sich endlich einen Überblick über das gesamte Ausmaß missbräuchlicher Altersangaben im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden verschafft. Der Fall des Hussein K. zeigt, dass wir sehr viel strengere Verfahren für die Altersbestimmung brauchen. Die gegenwärtige Rechtslage reicht nicht aus. Wir fordern die Familienministerin deshalb auf, umgehend einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Er sollte eine medizinische Untersuchung zur Altersfeststellung grundsätzlich vorsehen. Davon sollte nur abgesehen werden können, wenn die Minderjährigkeit des Asylsuchenden ohne jeden Zweifel feststeht.

Wer als unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland Asyl sucht, erhält in Deutschland besonderen Schutz, der mit enormen Kosten verbunden ist. Diesen Schutz stellt niemand in Frage, aber wir wollen schon wissen, ob jemand überhaupt minderjährig ist.

Wir müssen wissen, wer nach Deutschland kommt und wer sich in Deutschland aufhält. Die Familienministerin kann und muss dazu ihren Beitrag leisten. Wir erwarten von ihr, dass sie sich nicht länger so verhält, als ginge sie die Debatte um minderjährige Asylsuchende nichts an.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*