Festnahme dreier mutmaßlicher Unterstützer der „Ahrar al Sham“.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

den 36-jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Nael A. A., den 36-jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Ibrahim S. und den 39-jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Abdul Rahman Wolfgang H.

durch Beamte des Bayerischen, des Niedersächsischen und des Berliner Landeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der drei Festgenommenen sowie die zweier weiterer Beschuldigter durchsucht.

Der Beschuldigte Nael A. A. ist dringend verdächtig, jedenfalls bis Dezember 2014 die ausländische terroristische Vereinigung „Harakat Ahrar al-Sham al-Islamiya“ (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens, kurz: „Ahrar al Sham“) in sieben Fällen unterstützt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB). Nach den bisherigen Ermittlungen stellte Nael A. A. der Terrororganisation Bargeld und technische Ausrüstung, wie Ferngläser, Funkscanner, Zielfernrohre, Router und Antennen, im Wert von insgesamt mehreren tausend Euro zur Verfügung. Der Beschuldigte Abdul H. soll dem Beschuldigten Nael A. A. dabei in einem Fall, der Beschuldigte Ibrahim S. in vier Fällen geholfen haben. Zudem beschaffte Ibrahim S. den bisherigen Erkenntnissen zufolge für die Terrororganisation in Deutschland zwei Pritschenwagen, die er selbst nach Syrien transportierte, sowie darüber hinaus einen Krankenwagen. Dem Beschuldigten Abdul H. wird in dem Haftbefehl daher Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in einem Fall, dem
Beschuldigten Ibrahim S. in sechs Fällen zur Last gelegt.

Die Beschuldigten werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Dazu erklärte heute die die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Ulla Jelpke:

„Das begrüßenswerte Vorgehen der Generalbundesanwaltschaft gegen die salafistische Terrorgruppe Ahrar al Sham wirft ein bezeichnendes Licht auf die Doppelmoral der Bundesregierung. Schließlich hat sich Außenminister Frank-Walter Steinmeier persönlich noch im Januar 2016 für die Teilnahme dieser syrischen Dschihadisten als ‚wichtige Partner‘ an der Genfer Syrien-Konferenz eingesetzt. Der syrischen Bevölkerung soll also eine Mördertruppe als legitime Vertretung zugemutet werden, die in Deutschland aufgrund ihrer Massaker an Angehörigen von Minderheiten zurecht verfolgt wird.“

Jelpke weiter:

„Die eng mit Al Qaida verbündete und von der türkischen Regierung unterstützte Ahrar al Sham wurde von der Bundesregierung stets als ‚moderate Opposition‘ schöngeredet. Dass ein Außenminister, der nun für das Amt des Bundespräsidenten nominiert wurde, sich derart als diplomatischer Steigbügelhalter für eine in Deutschland zurecht verbotene Terrororganisation betätigt, offenbart eine zynische Doppelmoral.“

Foto: Ulla Jelpke

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