Festnahme eines Mitarbeiters eines Europaabgeordneten wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (22. April 2024) den  deutschen Staatsangehörigen Jian G. von Beamten des Landeskriminalamts Sachsen in Dresden vorläufig festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen des Beschuldigten durchsucht. Ihm wird Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB).

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:

Jian G. ist Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes. Seit dem Jahr 2019 arbeitet er für ein deutsches Mitglied des Europäischen Parlaments. Im Januar 2024 gab der Beschuldigte wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament an seinen nachrichtendienstlichen Auftraggeber weiter. Zudem spähte er für den Nachrichtendienst chinesische Oppositionelle in Deutschland aus.

Der Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass eines Haftbefehls und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Das vorliegende Verfahren geht auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamts für Verfassungsschutz zurück. Mit der Durchführung der polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

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