Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18. März 2026) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2026 den irakischen Staatsangehörigen Rakan A. in Leipzig durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Jugendlicher mit Verantwortungsreife sowie als Heranwachsender (§§ 1, 3, 105 JGG) mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) betätigt zu haben.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Rakan A. schloss sich spätestens im Sommer 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Bis März 2017 war er bei verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation eingesetzt.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
