Festnahme eines russischen Staatsangehörigen wegen Vorbereitung eines Explosionsanschlags.

Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat und der Vorbereitung eines
Explosionsverbrechens.

   Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (22. August 
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des 
Bundesgerichtshofs vom 9. August 2018

   den 31-jährigen russischen Staatsangehörigen Magomed-Ali C.

   mit Unterstützung der GSG 9 durch Beamte des Bundeskriminalamts 
und des Berliner Landeskriminalamts in Berlin festnehmen lassen. 
Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

   Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinschaftlich 
handelnd mit dem in Frankreich Inhaftierten Clément B. eine schwere 
staatsgefährdende Gewalttat sowie ein Explosionsverbrechen 
vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 310 Abs. 1 Nr. 2,
§ 25 Abs. 2 StGB).

   Die heutigen Exekutivmaßnahmen stehen in Zusammenhang mit den 
Ermittlungen französischer Strafverfolgungsbehörden gegen Clément B.,
der am 18. April 2017 in Marseille/Frankreich festgenommen worden 
ist. Er hatte beabsichtigt, gemeinsam mit einem ebenfalls 
festgenommenen Komplizen in Frankreich einen Sprengstoffanschlag zu 
begehen. Bei seiner Festnahme befand sich Clément B. im Besitz von 
mehreren Schusswaffen und drei Kilogramm TATP (Triacetontriperoxid). 
Das TATP hatten er und sein Komplize im Frühjahr 2017 in Frankreich 
gemeinsam hergestellt. Im Zuge der französischen Ermittlungen haben 
sich sodann Verdachtsmomente gegen Magomed-Ali C. ergeben, die im 
weiteren Verlauf verdichtet werden konnten und schließlich zu der 
heutigen Festnahme geführt haben.

   In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten Magomed-Ali C. im 
Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

   Magomed-Ali C. verwahrte jedenfalls am 26. Oktober 2016 in seiner 
Wohnung in Berlin eine erhebliche Menge TATP. Mit diesem Sprengstoff 
wollte der radikal-islamistisch gesinnte Beschuldigte gemeinsam mit 
dem zwischenzeitlich in Frankreich inhaftierten Mitbeschuldigten 
Clément B. einen Sprengsatz herstellen. Dieser sollte zu einem nicht 
bekannten Zeitpunkt an einem unbekannten Ort in Deutschland gezündet 
werden, um eine möglichst große Anzahl an Menschen zu töten und zu 
verletzen. Die Anschlagsvorbereitungen der beiden Beschuldigten 
wurden jedoch aufgrund einer gegen Magomed-Ali C. am 26. Oktober 2016
durchgeführten präventivpolizeilichen Maßnahme gestört. In der Folge 
befürchteten Magomed-Ali C. und Clément B. eine zeitnahe Durchsuchung
der Wohnung und die Entdeckung des dort gelagerten TATPs. Daher 
beschlossen sie, sich zunächst zu trennen. Magomed-Ali C. blieb in 
Berlin. Clément B. reiste Ende Oktober 2016 von Berlin über Aachen 
nach Frankreich. Dort wurde er am 18. April 2017 festgenommen. Die 
heutigen Exekutivmaßnahmen dienen insbesondere dazu, den Verbleib des
in der Wohnung von Magomed-Ali C. gelagerten Sprengstoffs 
aufzuklären.

   Magomed-Ali C. wird morgen dem Ermittlungsrichter des 
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und 
über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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