Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. Mai 2025) auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten in den Landkreisen Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz), Mittelsachsen (Sachsen) und Oder-Spree (Brandenburg) durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung der Polizeibehörden der betroffenen Länder. Zugleich begannen dort im Auftrag der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der Beschuldigten. Daneben wird die Wohnung eines weiteren Beschuldigten im Kanton Solothurn (Schweiz) von der Kantonspolizei Solothurn im Wege der Rechtshilfe durchsucht.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB). In diesem Zusammenhang werden Peter F. auch unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte (§ 54 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 1 KWG; § 331 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 VAG) vorgeworfen, wobei Mathias B. ihn bei den Einlagengeschäften als Gehilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) unterstützt haben soll.
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Beschuldigten gehören einer im September 2012 gegründeten Vereinigung an, die sich selbst „Königreich Deutschland“ (KRD) nennt. Das KRD hält sich für einen souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts und strebt an, sein behauptetes „Staatsgebiet“ auf die Grenzen des Deutschen Reiches des Jahres 1871 zu erstrecken. Ziel der Gruppierung ist es, das System der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes zu ersetzen.
Entsprechend der Ideologie der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter wirbt die Vereinigung für den Systemausstieg aus der Bundesrepublik Deutschland und den Anschluss an das KRD. Hierdurch sollen die Mitglieder von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit sein. Zu diesem Zweck hat das KRD pseudostaatliche Strukturen und Institutionen errichtet. So wurden ein Bank- und Versicherungssystem, ein Meldeamt mit fiktiven Ausweisdokumenten, sowie eine eigene Währung geschaffen. Die Vereinigung finanziert sich vor allem durch den Betrieb verbotener Bank- und Versicherungsgeschäfte, sowie über Spenden und durch Einnahmen aus Seminaren. Weitere Gelder werden mit dem Anwerben von Unternehmen eingenommen. Diesen wird im Gegenzug in Aussicht gestellt, Waren und Dienstleistungen über das KRD umsatzsteuer- und sozialabgabenfrei vertreiben zu können.
Peter F., Benjamin M. und Martin S. zählten zu den Gründungsmitgliedern des KRD. Mathias B. trat der Vereinigung im Jahr 2013 bei. Gemäß der „Verfassung“ des KRD verfügte Peter F. als sogenannter „Oberster Souverän“ über die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen. Er bestimmte die ideologische Ausrichtung und erließ eigene „Gesetze“. Benjamin M. und Martin S. bildeten neben Peter F. als dessen Stellvertreter die oberste Leitungsebene. Mathias B. war für die Finanzen zuständig.
Die Bundesanwaltschaft führt das Verfahren gegen die Rädelsführer der Vereinigung aufgrund der besonderen Bedeutung (§ 120 Abs. 2, § 74a Abs. 2 GVG). Die heutigen Maßnahmen erfolgen zeitlich koordiniert mit Exekutivmaßnahmen des Bundesministeriums des Innern in dem dort geführten vereinsrechtlichen Verfahren.
Die Beschuldigten werden heute und morgen (13. und 14. Mai 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.