Finanzministerium legt dritten Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht vor: Vor-Ort-Kontrollen deutlich ausgeweitet.

KIEL. Das Schleswig-Holsteinische Finanzministerium hat dem Landtag den dritten Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht für den Zeitraum 2023/2024 vorgelegt.

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleibt ein zentraler Baustein für einen verlässlichen Rechtsstaat und einen starken Wirtschaftsstandort. Finanzministerin Dr. Silke Schneider betont: „Wir intensivieren die Geldwäscheprävention stetig und setzen dabei bewusst auf Präsenz vor Ort. Die gestiegenen Prüfungszahlen zeigen: Unsere Aufsicht ist handlungsfähig, konsequent und wachsam.“

Deutlicher Anstieg der Vor-Ort-Kontrollen

Die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bei den sogenannten Geldwäsche-Verpflichteten wurde im Berichtszeitraum weiter gesteigert. Bei den Immobilienmaklern lag Schleswig-Holstein bereits 2023 mit 21 VOK über dem bundesweiten Durchschnitt, während die 29 VOK bei den Güterhändlern (u.a. Juweliere, Kfz-Händler, Kunst- und Antiquitätenhändler) leicht darunter lagen. Im Jahr 2024 wurden die VOK noch weiter intensiviert: 27 VOK bei Immobilienmaklern und 44 bei den Güterhändlern. Zwischen 2023 und 2024 wurden demnach insgesamt 121 VOK durchgeführt. Damit bewegt sich Schleswig-Holstein bei den Vor-Ort-Kontrollen inzwischen in Teilen sogar über dem Bundesdurchschnitt. Dieser positive Trend wird auch 2025 fortgesetzt. Auch die Zahl der schriftlichen Prüfungen bei Immobilienmaklern und Gütehändlern konnte von 50 im Jahr 2023 auf 102 im Jahr 2024 erhöht werden. Zwischen 2023 und 2024 wurden damit insgesamt 152 schriftliche Prüfungen durchgeführt.

Konsequente Ahndung von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG)

Die intensiveren Prüfungen führten zu einer deutlich höheren Zahl sanktionierter Pflichtverstöße. Der Großteil der Mängel wurde im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen bei den sogenannten Geldwäsche-Verpflichteten festgestellt:

2023: 47 bestandskräftige Bußgelder (107.427 Euro) und vier Verwarnungen

2024: 68 bestandskräftige Bußgelder (231.505 Euro) und neun Verwarnungen 

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum damit 115 Bußgelder in Höhe von 338.932 Euro verhängt. Dazu kamen erneut Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 43 GwG. Insgesamt wurden neun (drei in 2023, sechs in 2024) meldepflichtige Sachverhalte mit Transaktionssummen von über 8,6 Millionen Euro an die Financial Intelligence Unit (FIU) weitergeleitet. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fälle, in denen der wirtschaftlich Berechtigte verschleiert wurde.

Ausbau der Zusammenarbeit

Das Finanzministerium hat im Berichtszeitraum den Austausch mit den Staatsanwaltschaften, dem Landeskriminalamt, der FIU und den Finanzbehörden weiter vertieft. Zudem wurden gemeinsam mit der IHK gezielt Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt – unter anderem für Immobilienmakler, Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler sowie die Kfz-Branche. Dabei haben sich Online-Formate als besonders effizient erwiesen. Ein bedeutender Fortschritt war außerdem die Gründung der Task Force Geldwäschebekämpfung am 26. November 2024. Schleswig-Holstein setzt damit auf einen ganzheitlichen Ansatz, der Repression und Prävention von Beginn an eng verzahnt und Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft sowie die Geldwäscheaufsicht in die Prozesse einbezieht. Hierdurch werden die bestehenden Netzwerke und der Wissenstransfer gestärkt, um Geldwäsche möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern.

Den ganzen Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht finden Sie unter: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/03800/drucksache-20-03841.pdf

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