Flixbus darf keine Extragebühr bei Online-Buchungen verlangen.

Nach einem heute veröffentlichten Urteil (17 HKO 7439_18) des Landgerichts München, darf das Busunternehmen Flixbus bei Online-Buchungen keine Zusatzgebühr für das Bezahlen mit Paypal verlangen. Ansonsten drohe der Firma ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro.

In dem Urteil heißt es im Urteilstenor:

I) Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Rahmen des Abschlusses von Verträgen für die Nutzung von Zahlungsmöglichkeiten per Sofortüberweisung und/oder PayPal ein Entgelt zu vereinbaren und/oder zu verlangen.

Hinweis: Vermögenslage der SOFORT GmbH.

Zum 31. Dezember 2017 lag die Bilanzsumme der SOFORT GmbH bei EUR 19.082.340 (Vorjahr: EUR 33.896.459). Die Abnahme der Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr ist insbeondere auf eine Vorauszahlung des Jahresergebnisses im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages i.H.v. EUR 18.098.028 zurückzuführen.

Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag EUR 79.140 (Vorjahr: EUR 8.500.294). Der erwirtschaftete Jahresüberschuss wird aufgrund des seit 1.1.2015 bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die Muttergesellschaft Klarna Germany Holding GmbH abgeführt. Die Eigenkapitalquote liegt zum Stichtag bei 0,41 % (Vorjahr: 25,08 %). Die Fremdkapitalquote liegt auf Grund der Verbindlichkeiten aus dem Gewinnabführungsvertrag bei 99,59 % (Vorjahr: 74,92 %). Die Entwicklung der Eigenkapital- und Fremdkapitalquote ist vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages zu beurteilen. Im Geschäftsjahr wurde somit auch der bestehende Gewinnvortrag und die freie Kapitalrücklage i.H.v. insgesamt EUR 8.421.154 an den Gesellschafter ausgekehrt.

Aufgrund des Bestehens einer steuerlichen Organschaft mit der Klarna Germany Holding GmbH betragen die Steuerrückstellungen zum Bilanzstichtag EUR 0 (Vorjahr: EUR 0). Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich nur unwesentlich auf EUR 1.497.952 (Vorjahr: EUR 1.498.192). In den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 17.505.248 (Vorjahr: EUR 23.897.973) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 548.288 (Vorjahr: EUR 804.694) enthalten, sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 16.062.250 (Vorjahr: EUR 22.393.953). In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind die an die Muttergesellschaft abzuführenden Gewinne enthalten.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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