Flüchtlingsheim und Wohnung in Berlin durchsucht.

Karlsruhe (ots/tp) – Wie die Generalbundesanwaltschaft soeben mitteilte, hat sie heute aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in einem Flüchtlingsheim in Berlin die Unterkunft einer Kontaktperson des verstorbenen Beschuldigten Anis Amri durch Beamte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts durchsuchen lassen. Bei dem Beschuldigten soll es sich um einen 26 jährigen tunesischen Staatsangehörigen gehandelt haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen kannte er Anis Amri spätestens seit Ende 2015 und stand angeblich noch in zeitlicher Nähe zum Anschlag mit ihm in Kontakt. Es bestehe daher der Verdacht, dass der Beschuldigte von den Anschlagsplänen wusste und möglicherweise Anis Amri geholfen hat.

Darüber hinaus wurde aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes eine Wohnung in Berlin durchsucht. Dort soll sich ein früherer Mitbewohner des Anis Amri aufgehalten haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Zeuge möglicherweise ebenfalls in zeitlicher Nähe zum Anschlag Kontakt zu Anis Amri gehabt haben. Die Durchsuchung soll dazu gedient haben, weitere Erkenntnisse über das Vor- und Nachtatverhalten von Anis Amri zu gewinnen.

Die Bundesanwaltschaft wird morgen im Laufe des Nachmittags über den Stand der Ermittlungen weiter informieren.

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