Flüchtlingskrise gemeinsam europäisch lösen.

Nach EuGH-Urteil sollten osteuropäische Staaten nun Solidarität zeigen.

Erklärungen zum Urteil des EuGH aus der deutschen Politik.

Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Mittwoch eine Klage Ungarns und der Slowakei gegen die Umverteilung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien in die EU abgewiesen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist zu begrüßen. Der Mehrheitsbeschluss des EU-Rats im September 2015 war richtig und notwendig. Die damals sich akut verschärfende Flüchtlingskrise traf in besonderem Maße die EU-Mitgliedstaaten Griechenland und Italien. In dieser Situation mit einer Umverteilung von voraussichtlich Schutzbedürftigen in die übrigen Mitgliedstaaten zu helfen, war im Sinne des europäischen Geists geboten.

Die Europäische Union ist eine Solidargemeinschaft mit Rechten und Pflichten. Wer von ihr auf der einen Seite in hohem Maße etwa durch Zahlungen für strukturschwache Regionen profitiert, von dem darf auf der anderen Seite erwartet werden, dass er auch weniger populäre Beschlüsse der Mehrheit umsetzt. Ohne Frage ist die Aufnahme von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten eine politisch sensible Angelegenheit. Die Aufnahme von 1.294 voraussichtlich Schutzbedürftigen durch Ungarn und von 902 voraussichtlich Schutzbedürftigen durch die Slowakei innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erscheint aber zumutbar.

Ungarn, die Slowakei sowie andere säumige osteuropäische Mitgliedstaaten sollten nun die erforderliche Solidarität in der Flüchtlingspolitik zeigen und sich bei der Lösung der Flüchtlingskrise aktiv einbringen, statt sich zu verweigern. Denn die vergangenen beiden Jahre haben bewiesen: Die Herausforderung der Migration nach Europa ist zu groß, um von einzelnen Staaten bewältigt zu werden. Die EU-Mitgliedstaaten können die Flüchtlingskrise nur gemeinsam lösen.“

EuGH-Urteil muss Anlass für eine andere EU-Asylpolitik sein

„Es ist gut und richtig, dass die muslim- und flüchtlingsfeindliche Abschottungshaltung einiger osteuropäischer Länder klar verurteilt wurde. Zugleich steht fest, dass man Schutzsuchende nicht zwangsweise in die Länder schicken kann, in denen ihnen regierungsamtlich geschürter Hass entgegenschlägt und unmenschliche Lebensbedingungen drohen. Die Alternative zum unwürdigen Hin- und Herschicken von Geflüchteten innerhalb Europas lautet: free choice“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem zufolge Länder wie Ungarn und die Slowakei sich an die von der EU festgelegten Umverteilungsquoten von Flüchtlingen halten müssen.

Jelpke weiter:

„Free choice bedeutet, dass Asylsuchende in dem Land ihrer Wahl das Asylverfahren betreiben können. So können bestehende familiäre Kontakte und vorhandene Sprachkenntnisse für ein gutes Ankommen und eine schnellere Integration genutzt werden. Etwaige Ungleichverteilungen müssen vor allem auf finanzieller Ebene ausgeglichen werden. Jede Verteilungsregelung, die nicht substantiell die berechtigten Wünsche und Interessen der Schutzsuchenden berücksichtigt, ist in der Praxis zum Scheitern verurteilt. Die osteuropäischen Länder sollten zugleich beim Aufbau menschenwürdiger Aufnahmestrukturen für Geflüchtete unterstützt werden. Niemand darf sich der Verantwortung für einen solidarischen Flüchtlingsschutz entziehen.

Leider ist die EU derzeit insgesamt dabei, sich ihrer Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zu entziehen. EU-Außengrenzen werden dicht gemacht, nicht einmal vor einer Kooperation mit gescheiterten Staaten wie Libyen schreckt man dabei zurück. Schutzsuchende werden sehenden Auges in Folter, Misshandlungen, Sklaverei, Vergewaltigung und Tod zurückgeschickt. So gesehen ist die Mehrheit der EU-Staaten, die heute in Luxemburg Recht erhalten hat, um keinen Deut besser als der Flüchtlingshasser Orban, der mit seiner inhumanen Abschottungshaltung prahlt. In der EU-Flüchtlingspolitik braucht es deshalb ein grundsätzliches Umdenken.“

Asyl-PM April 17

Asyl PM August_Presse

EuGH-Urteil zur Umverteilung unterstreicht Gebot zur Solidarität.

Der EuGH hat die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht bestätigt damit die Pflicht zur Solidarität. Diese Staaten dürfen nicht allein gelassen werden, erklärt Norbert Spinrath, europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Spinrath weiter:

„Das Urteil ist zu begrüßen. Es bestätigt die Rechtmäßigkeit der Notmaßnahme vom September 2015, wegen des großen Zustroms 120.000 schutzsuchende Menschen auf andere Mitgliedstaaten zu verteilen. Kein Mitgliedstaat darf sich der Pflicht zur Solidarität entziehen. Dieses Prinzip muss nun auch grundsätzlich in der gegenwärtig beratenen Reform des Dublin-Systems Eingang finden. Die EU muss ein System zur automatischen Umverteilung von Flüchtlingen einrichten. Die EU-Kommission hat dazu geeignete Vorschläge gemacht.

Die unterlegenen Mitgliedstaaten, aber auch andere Länder, die sich de facto der Umverteilung entziehen, sollten den Streit endlich hinter sich lassen. Auch Ungarn hat scheinbar die Vorzüge europäischer Solidarität erkannt, wenn es jetzt Geld von der Europäischen Union für seine Grenzsicherungsanlagen verlangt. Solidarität ist aber keine Einbahnstraße. Wer Unterstützung verlangt, muss sie auch anderen bieten.“

Thomas de Maizière​ zum EuGH-Urteil über die Flüchtlingsvertei…

"Ich erwarte nun, dass die betroffenen Länder ihre Verpflichtungen voll übernehmen, dass sie das Urteil akzeptieren" – Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum EuGH-Urteil über die Flüchtlingsverteilung in Europa.

Publié par PHOENIX sur mercredi 6 septembre 2017

„Das Urteil des EuGH ist klar und eindeutig.

Außenminister Sigmar Gabriel sagte zum heutigen Urteil des EuGH:

„Das Urteil des EuGH ist klar und eindeutig.

Nun ist auch rechtlich abschließend geklärt, dass die vom Rat beschlossene europäische Solidarität nicht nur in Einklang mit unseren europäischen Werten, sondern auch in vollem Umfang mit dem europäischen Recht steht. Das ist gut.

Ich habe unseren osteuropäischen Partnern immer gesagt, dass es richtig ist, Fragen gerichtlich klären zu lassen, wenn es Zweifel geben mag.

Aber wir können jetzt auch erwarten, und wir erwarten auch, dass sich alle europäischen Partner an das Urteil halten und die Beschlüsse jetzt ohne weiteres Zögern umsetzen.

Europas Stärke ist die Stärke des Rechts und das wesentliche Fundament unseres Zusammenhalts. Verlässlichkeit muss es unter EU-Partnern auch bei schwierigen Entscheidungen geben. Das galt in der Vergangenheit, das gilt erst recht angesichts der aktuellen Herausforderungen. Solidarität ist keine Einbahnstraße.“‎

Ska Keller zum EuGH-Urteil über die Flüchtlingsverteilung in E…

Ska Keller (Fraktionsvorsitzende der europäischen Grünen) im Gespräch mit Hans-Werner Fittkau zum EuGH-Urteil über die Flüchtlingsverteilung in Europa.

Publié par PHOENIX sur mercredi 6 septembre 2017

Mehr als ausgestreckte Hände

Simone Peter, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, erklärte zum EuGH-Urteil zur Verteilung von Flüchtlingen in der EU:

„Die gemeinsame Flüchtlingsaufnahme ist ein wichtiger Lackmustest für die Verbindlichkeit europäischer Beschlüsse. Aber Deutschland muss mit Blick auf weitere Europafragen auch klar sein, dass nur wer selbst Solidarität zeigt, diese auch einfordern kann. Es braucht mehr ausgestreckte Hände als erhobene Zeigefinger in Europa.“

http://www.spiegel.de/politik/ausland/eugh-zu-fluechtlingen-ungarn-und-slowakei-muessen-menschen-aufnehmen-a-1166314.html

Niedersachsens Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, begrüßte das EuGH-Urteil ausdrücklich, das sich als Impuls für weitere Fortschritte in der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik erweisen könnte: „Das Urteil zeigt: Kein EU-Mitglied kann sich dem gemeinsamen europäischen Solidaritätsgebot so einfach entziehen. Auch wenn abzuwarten bleibt, ob die beiden Länder – ebenso wie auch Polen und Tschechien – ihre renitente Haltung tatsächlich aufgeben werden, zeigt die Entscheidung des EuGH doch klar den Weg zu einem gerechteren, verbindlichen Verteilungsplan und langfristig zu einem ebenso verlässlichen Asylsystem in Europa.“

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